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PV-Beschluss #123

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Parteiprogramm - Absicherung

Von Stefan Thöni vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:

Kapitel 2: Absicherung

Wir sind überzeugt, dass sich Teilhabe für alle Menschen am besten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwirklichen lässt. Das bedingungslose Grundeinkommen soll jedem Menschen in der Schweiz zustehen, ohne Rücksicht auf Nationalität oder Wohnort. Kinder sollen je nach Alter und Anzahl ein abgestuftes Grundeinkommen erhalten, dass ihre Bedürfnisse abdeckt, aber keinen Anreiz für die Erwachsenen schafft, durch viele Kinder von deren Grundeinkommen zu leben.

Bis das bedingungslose Grundeinkommen einge führt werden kann, soll die staatliche Sozialhilfe schrittweise von der Bedürftigkeit als Bedingung wegkommen und damit die Kontrolle und Eingriffe in das Leben der Sozialhilfebezüger reduzieren.

Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist die Arbeitslosenversicherung nicht mehr für die Existenzsicherung, sondern bloss für den vorübergehenden Erhalt des erlangten Wohlstandes zuständig. Sie soll im Sinne der Freiheit ohne Bedingungen wie Bewerbungen, dafür aber kürzer ausbezahlt werden.

Die Invalidenversicherung soll nach Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens weiter Renten auszahlen, welche bei behinderungsbedingten Einkommenseinbussen den Lebensstandard erhalten sowie für medizinische Massnahmen und die notwendigen Hilfsmittel und Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags und der Erwerbsarbeit bezahlen. Oberstes Ziel soll dabei sein, die persönliche Freiheit und Entfaltung jedes behinderten Menschen möglichst auf das Niveau eines Menschen ohne Behinderung zu heben.

Die Renten sollen zukünftig nur noch durch Umlagen und nicht mehr durch Sparmodelle gesichert werden, damit es nicht mehr notwendig ist, dafür riesige Geldmengen anzulegen. Weil die Menschen länger leben soll zukünftig das Rentenalter in Schritten auf 70 Jahre steigen. Menschen, die Anzeichen von Demenz zeigen, sollen ohne abstriche pensioniert werden. Zudem soll aber mit einer Bildungsrente für alle Menschen eine zweite und dritte Ausbildung ermöglicht werden, damit niemand einen einzigen Beruf bis zur Pensionierung Jahre ausüben muss.

Die Renten im Umlagemodell wie auch die Gesundheitskosten sollen vollständig aus Steuermitteln statt aus Lohnprozenten bezahlt werden, um die Motivation der Unternehmen bei den Mitarbeitern zu sparen zu reduzieren. Insbesondere ältere Arbeitnehmer sollen so vermehrt Arbeit finden.

Das betreibungsrechliche Existenzminimum soll leicht unter dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu liegen kommen, damit Menschen mit Schulden nicht zu sehr bestraft werden und gleichzeitig kein Anreiz für eine vorsätzliche Überschuldung besteht. Für Menschen mit Überschuldung soll ein obligatorisch ein Beistand bestellt werden.

Begründung

Das Thema Absicherung ist für die meisten Menschen sehr wichtig.

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Von Atropos Atropos vor mehr als 3 Jahren aktualisiert

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100 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/PPV/Inhaltliche Anträge

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