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PV-Beschluss #129

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Parteiprogramm - Wettbewerbsrecht

Von Stefan Thöni vor etwa 4 Jahren hinzugefügt. Vor fast 4 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:

Kapitel 8: Wettbewerbsrecht

Wir halten Wettbewerb für einen guten Mechanismus für die Innovation von Produkten und Dienstleistungen. In gewissen Bereichen ist aber per se kein Wettbewerb möglich und in anderen Bereichen muss der Staat vermehrt eingreifen, um Wettbewerb zu schaffen.

Im Bereich von Webplattformen wird der Wettbewerb durch den Netzwerkeffekt geschädigt. Aus diesem Grund wollen wir, dass alle grossen Webseiten, insbesondere Soziale Medien und Shops eine freie, offene und standardisierte Schnittstelle anbieten müssen, über welche alle Funktionen der Seite bedienbar sind. Diese Schnittstelle darf nur solchen Beschränkungen unterliegen, die zur Bekämpfung von Spam und Kriminalität unbedingt notwendig sind.

Alle Leitungssystem, insbesondere Wasser, Strom, Gas, Internet, Schiene und Strasse sollen zu 100% im Staatsbesitz sein und zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Menschen betrieben werden. Bei Strom, Gas, Internet, Strasse, Schiene und alle anderen Verkehrswege sollen jedoch alle Privatunternehmen zu gleichen Bedingungen ihre Dienstleistungen über das Netz anbieten können.

Alle Internetzugänge, egal ob Leitungsbasiert oder Mobil sollen strikte Netzneutralität einhalten. Dazu gehört, dass Datenströme aller Nutzer und aller internetbasierten Dienste gleich behandelt werden müssen. Die Bevorzugung von Diensteklassen mit Echtzeitanforderungen soll nur erlaubt sein, wenn diese Klassen jedem Nutzer und jedem Anbieter von Internetdiensten ohne Aufpreis zur Verfügung stehen. Generell soll es Internetprovidern verboten sein, von Anbieter von Internetdiensten Geld für Durchleitung oder das Anbieten von Inhalten für die Zugangskunden zu nehmen. Alle Internetprovider, Carrier und Rechenzentren sollen mit jedem anderen solchen Unternehmen kostenlos direkt Datenaustausch (Interkonnektion) machen müssen.

Parallelimporte sollen erlaubt und Bedingungen von Herstellern und Importeuren an Vertriebe und Läden jenseits von Preisen bzw. Umsätzen grundsätzlich verboten sein. Insbesondere soll es Herstellern und Importeuren untersagt sein, gewisse Vertriebe und Läden gar nicht oder zu diskriminierenden Bedingungen zu beliefern.

Begründung

Das Wettbewerbsrecht ermöglicht die positive Nutzung der Marktwirtschaft.

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Von Atropos Atropos vor etwa 4 Jahren aktualisiert

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Von Back End vor etwa 4 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Traktandiert/Punkte zu Traktandiert geändert

100 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/PPV/Inhaltliche Anträge

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Von Atropos Atropos vor fast 4 Jahren aktualisiert

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Von Back End vor fast 4 Jahren aktualisiert

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400 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/PPV/Inhaltliche Anträge

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Von Atropos Atropos vor fast 4 Jahren aktualisiert

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