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PV-Beschluss #227

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Parteiprogramm Teil III, Kapitel 1: Klimaschutz

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:

Beschreibung

Antragstellender

  • Stefan Thöni

Antragstext

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 6, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst

folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen:

Parteiprogramm Teil III, Kapitel 1: Klimaschutz

Die Abwendung der Klimakatastrophe ist die grosse Herausforderung unserer Zeit. Sie kann nur durch eine Kombination aus Verzicht, Umstellung auf neue Alternativen, Rückbindung und Speicherung von CO2 sowie Schutzmassnahmen erreicht werden. Die Schweiz kann zwar das Klima nicht alleine retten, aber sie ist als kleines und reiches Land prädestiniert dafür, Wege aufzuzeigen, denen andere Folgen können. Deshalb soll bei der Umsetzung der folgenden Massnahmen nicht auf andere Länder gewartet werden.

Verzicht und die Umstellung auf neue Alternativen sollen durch eine massive und jährlich steigende Abgabe auf den Ausstoss von Klimagasen erreicht werden. Die Abgabe soll grundsätzlich auf jeden von einem Einwohner der Schweiz verursachten Ausstoss erhoben werden. Darunter fallen in der Schweiz konsumierte Produkte, der Verbrauch von Benzin, Diesel, Kerosin, Heizöl, Gas und importiertem Strom aus nicht erneuerbaren Energien, aber auch Auslandsreisen von Einwohnern. Die Abgabe soll die Herstellung, Verwendung, Transport und Recycling des Produktes beinhalten. Die Abgabe soll in dem Masse reduziert werden, wie auf demselben Produkt bereits im Ausland eine vergleichbare Abgabe erhoben wird. Darüber hinaus soll es keine Ausnahmen geben. Die gesamte Abgabe soll pro Kopf direkt an alle Menschen in der Schweiz ausbezahlt werden und damit einen Beitrag zur Abfederung der Last für niedere Einkommen und zur Akzeptanz leisten.

Der öffentliche Verkehr soll mit Steuermitteln massiv ausgebaut werden, damit möglichst viele Menschen auf ein Auto verzichten können. Zudem sollen Velowege auf Kosten der Strasse ausgebaut werden. Alle Investitionen in neue Strasse und Autoparkplätze sollen eingestellt werden.

Solar-, Wind- und Wasserkraft soll überall dort ausgebaut werden, wo es klimatechnisch sinnvoll ist. Der Landschafts- und Naturschutz und die Interessen von Anwohnern müssen wegen der drohenden Klimakatastrophe hinten anstehen. Windräder und Solarzellen sollen wo immer möglich mit Landwirtschaft kombiniert oder auf unproduktiven oder überbauten Flächen errichtet werden.

Böden speichern gigantische Mengen Treibhausgase. Deshalb müssen die speichernden Böden unbedingt erhalten und auch Flächen renaturiert werden. Böden sind so zu bewirtschaften, dass sie ihre Speicherfähigkeit für Treibhausgase und Wasser erhalten oder steigern. Die Bauzonen sollen nicht mehr vergrössert werden und jede Einzonung durch eine Auszonung gleich grosser und klimatechnisch mindestens gleich wertvoller Fläche ausgeglichen wird. Ausserhalb der Bauzone sollen ausschliesslich die Bauten zulässig sein, die für Land- und Forstwirtschaft, die Gewinnung und den Transport von Energie und den Verkehr notwendig sind. Nicht mehr zweckgemäss genutzte Bauten ausserhalb der Bauzone sollen abgerissen und die Fläche renaturiert werden müssen. Der Bund soll zudem ein Renaturierungsprogramm auflegen, die Flächen mit dem Ziel der Speicherung von Treibhausgasen renaturiert.

Es soll sofort ein gross angelegtes Forschungs- und Entwicklungsprogramm für klimafreundliche Technologien, insbesondere Energiegewinnung, sowie zur Rückbindung und Speicherung von CO2 gestartet und massiv aus Steuergeldern finanziert werden. Das Forschungsprogramm soll international offen sein, aber nicht auf andere Staaten warten.

Begründung

Wichtiges Thema.

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