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PV-Beschluss #253

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

h2. Antrag 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c und d OS, 

 beschliesst, 

 im Kanton Zug mit folgender Liste zu den Nationalratswahlen 2023 anzutreten: 
 # @lumi 
 # @exception  
 # @exception 
 # @lumi 

 und nimmt zu Kenntnis, dass sich @lumi vorbehält, je nach Ausgang der Abklärungen zur Publikation der Wohnadresse durch Kanton und Bund zu später entscheiden, sich von der Liste streichen zu lassen oder gegen die Publikation der Wohnadresse juristisch vorzugehen. 

 h2. Begründung 

 Als Partei sollten wir zu Wahlen antreten um bekannter zu werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Listenverbindung.

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