PV-Beschluss #253
Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
h2. Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c und d OS, beschliesst, im Kanton Zug mit folgender Liste zu den Nationalratswahlen 2023 anzutreten. anzutreten: # @exception # @exception # @lumi und nimmt zu Kenntnis, dass sich @lumi vorbehält, je nach Ausgang der Abklärungen zur Publikation der Wohnadresse durch Kanton und Bund zu später entscheiden, sich von der Liste streichen zu lassen oder gegen die Publikation der Wohnadresse juristisch vorzugehen. h2. Begründung Als Partei sollten wir zu Wahlen antreten um bekannter zu werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Listenverbindung.