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PV-Beschluss #246

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

h2. Wahl 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. g, Art. 12 Abs. 4 OS, 

 wählt das Präsidium der Parteiversammlung, bestehend aus: 
 * einem Präsidenten 
 * bis zu zwei Vizepräsidentinnen Das PPV muss neu gewählt werden

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