PV-Beschluss #246
Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
h2. Wahl Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. g, Art. 12 Abs. 4 OS, wählt das Präsidium der Parteiversammlung, bestehend aus: * einem Präsidenten * bis zu zwei Vizepräsidentinnen Das PPV muss neu gewählt werden