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PV-Beschluss #284

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

h2. Beschlussentwurf 

 Die Parteiversammlung, 

 gestüzt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c OS, 

 beschliesst, 

 Stefan Thöni zur Ersatzwahl zum Zuger Verwaltungsgericht vom 26. November 2023 25. September 2022 aufzustellen. 

 h2. Begründung 

 Die Plane des Zuger Postenschachers für Stille Richterwahlen sollen weiterhin wenn immer möglich durchkreuzt werden.

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