PV-Beschluss #284
Von Atropos Atropos vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
h2. Beschlussentwurf Die Parteiversammlung, gestüzt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c OS, beschliesst, Stefan Thöni zur Ersatzwahl zum Zuger Verwaltungsgericht vom 26. November 2023 aufzustellen. h2. Begründung Die Pläne Plane des Zuger Postenschachers für stille Stille Richterwahlen sollen weiterhin wenn immer möglich durchkreuzt werden.