PV-Beschluss #395
Von Stefan Thöni vor 21 Tagen aktualisiert
h2. Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 3 Abs. 3 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. b OS, beschliesst, dass die PARAT bezüglich der Abstimmungen über den "kantonalen kantonalen Mindestlohn im Kanton Waadt":https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/etat_droit/votations_elections/fichiers_pdf/BrochureVotCant-14juin26_v12-pages.pdf Waadt folgendes vertritt: * die Ja-Parole zum verfassungsmässigen Recht auf einen Mindestlohn * die Ja-Parole zur Gesetzesinitiative * die Ja-Parole zum Gegenvorschlag * Parole für die Gesetzesinitiative bei der Stichfrage h2. Begründung Solange es keine arbeitsunabhängige Existenzsicherung wie z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, müssen existenzsichernde Löhne gezahlt werden. Die Gesetzesinitiative ist besser als der Gegenvorschlag, weil sie weniger Ausnahmen vorsicht.