Projekt

Allgemein

Profil

PV-Beschluss #395

Von Stefan Thöni vor 21 Tagen aktualisiert

h2. Antrag 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 3 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. b OS, 

 beschliesst, 

 dass die PARAT bezüglich der Abstimmungen über den "kantonalen kantonalen Mindestlohn im Kanton Waadt":https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/etat_droit/votations_elections/fichiers_pdf/BrochureVotCant-14juin26_v12-pages.pdf Waadt folgendes vertritt: 
 * die Ja-Parole zum verfassungsmässigen Recht auf einen Mindestlohn 
 * die Ja-Parole zur Gesetzesinitiative 
 * die Ja-Parole zum Gegenvorschlag 
 * Parole für die Gesetzesinitiative bei der Stichfrage 

 h2. Begründung 

 Solange es keine arbeitsunabhängige Existenzsicherung wie z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, müssen existenzsichernde Löhne gezahlt werden. Die Gesetzesinitiative ist besser als der Gegenvorschlag, weil sie weniger Ausnahmen vorsicht.

Zurück