PV-Beschluss #403
Von Stefan Thöni vor 8 Tagen aktualisiert
h2. Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 3 Abs. 7 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, beschliesst, dass die PARAT folgende Position bezieht: > Smartglasses, insbesondere in Verbindung mit KI-Anwendungen von Grosskonzernen sind eine Bedrohung der Privatsphäre aller Menschen und deshalb zu verbieten. Eine Ausnahme soll es für Sehhilfen für Menschen mit Behinderung geben, solange, die Verarbeitung von Bild- und Tonmaterial Aufnahmen ausschliesslich zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen und unter Kontrolle dieser Menschen oder einer gemeinnützigen Einrichtung stattfindet. h2. Begründung Das Problem scheint mit "AI-Glasses":https://www.srf.ch/news/gesellschaft/digitale-privatsphaere-wie-merke-ich-ob-mich-jemand-mit-smart-glasses-filmt gerade wider akut zu werden.