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PV-Beschluss #403

Von Stefan Thöni vor 8 Tagen aktualisiert

h2. Antrag 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 7 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, 

 beschliesst, 

 dass die PARAT folgende Position bezieht: 

 > Smartglasses, insbesondere in Verbindung mit KI-Anwendungen von Grosskonzernen sind eine Bedrohung der Privatsphäre aller Menschen und deshalb zu verbieten. Eine Ausnahme soll es für Sehhilfen für Menschen mit Behinderung geben, solange, die Verarbeitung von Bild- und Tonmaterial ausschliesslich zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen und unter Kontrolle dieser Menschen oder einer gemeinnützigen Einrichtung stattfindet. 
 > 
 > Verboten werden sollen auch andere Wearables mit Kamera oder Mikrophon, da diese ebenfalls zwangsläufig in die Privatsphäre unbeteiligter Menschen eingreifen. 

 h2. Begründung 

 Das Problem scheint mit "AI-Glasses":https://www.srf.ch/news/gesellschaft/digitale-privatsphaere-wie-merke-ich-ob-mich-jemand-mit-smart-glasses-filmt gerade wider akut zu werden.

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