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PV-Beschluss #91

Von Stefan Thöni vor etwa 4 Jahren aktualisiert

Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 13 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, 

 beschliesst 

 folgende Position der PARAT: 

 Die PARAT lehnt die aktuell für die Schweiz diskutierte Contact-Tracing-App ab, weil: 
 a) Infizierte Personen durch die vom System produzierten Daten identifiziert werden könnten; 
 b) Teile des Systems mit einem Betriebssystemupdate ausgeliefert werden sollen und somit unfreiwillig installiert werden und auch nicht entfernt werden können; 
 c) Teile des Systems nicht quelloffen sind oder sich zumindest nicht selbst zusammenbauen und einsetzen lassen; 
 d) Weil alternative Apps, die nicht von Seiten des Staates oder der Industrie stammen nicht ermöglicht werden. 

 Es besteht somit die Gefahr, dass infizierte Personen stigmatisiert und diskriminiert werden könnten und dass die App schlussendlich einem dauerhaften Staatstrojaner für alle gleichkommt. Diese Gefahren können wir nicht eingehen, selbst wenn der Nutzen zur Bekämpfung des Virus erwiesen wäre. 

 Falls der Staat aber eine App herausgibt oder empfiehlt, muss mindestens folgendes sichergestellt sein: 
 * Jeder Mensch, der von der App als Risiko beurteilt wird hat das Recht getestet zu werden 
 * Jeder Mensch, der von der App als Risiko beurteilt wird hat das Recht, auf Kosten der Versicherung der Arbeit fern zu bleiben 
 * Jede Diskriminierung aufgrund der Benutzung/Nichtbenutzung der App oder des angezeigten Risikostatus wird bei Strafe verboten

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