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PV-Beschluss #91

Von Stefan Thöni vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 13 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, 

 beschliesst 

 folgende Position der PARAT: 

 Die PARAT steht der Contact-Tracing-App trotz der eingesetzten dezentralen Technik kritisch gegenüber. Wir befürchten, dass lehnt die Bluetooth-Beacons und aktuell für die Warnmeldungen dazu missbraucht werden könnten, infizierte Schweiz diskutierte Contact-Tracing-App ab, weil: 
 a) Infizierte Personen zu identifizieren. Daher fordern wir, dass durch die Entwicklung auch nach dem Release der App fortgesetzt wird, um diese Angriffe auszuschliessen, falls die Pandemie andauert. 

 Die PARAT begrüsst den Beschluss vom System produzierten Daten identifiziert werden könnten; 
 b) Teile des Parlaments, eine gesetzliche Grundlage für die Contact-Tracing-App zu schaffen, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der App zu addressieren. 

 Die Contact-Tracing-App muss per Gesetz einer ganz klaren Zweckbindung auf die Verfolgung von Infektionen Systems mit SARS-Cov-2 unterliegen. Dazau muss explizit festgehalten werden, dass das Backend abgeschaltet einem Betriebssystemupdate ausgeliefert werden sollen und alle Daten vernichtet werden, sobald Contact-Tracing somit unfreiwillig installiert werden und auch nicht mehr zwingend notwendig ist, weil beispielsweise eine Impfung verfügbar ist. Das Gesetz soll auch Apple entfernt werden können; 
 c) Teile des Systems nicht quelloffen sind oder sich zumindest nicht selbst zusammenbauen und Google verpflichten, einsetzen lassen; 
 d) Weil alternative Apps, die Contact-Tracing-Funktionalität wieder auszubauen. 

 Weil es nach den Vorgaben nicht von Apple und Google nur eine von Seiten des Staates oder der Regierung sanktionierte App pro Land geben soll und alternative Apps damit ausgeschlossen werden, befürchtet Industrie stammen nicht ermöglicht werden. 

 Es besteht somit die PARAT, Gefahr, dass die grosse Nutzerbasis dieser App Begehrlichkeiten weckt infizierte Personen stigmatisiert und in Zukunft weitere Überwachungsfeatures hinzugefügt diskriminiert werden bis könnten und dass die App schlussendlich einem regelrechten Staatstrojanger gleicht. Deshalb muss dauerhaften Staatstrojaner für alle gleichkommt. Diese Gefahren können wir nicht eingehen, selbst wenn der maximale Funktionsumfang explizit im Gesetz festgelegt werden und Nutzen zur Bekämpfung des Virus erwiesen wäre. 

 Falls der Staat aber eine Nutzung der App herausgibt oder der Daten daraus für die Strafverfolgung oder den Nachrichtendienst explizit ausgeschlossen werden. 

 Das Gesetz empfiehlt, muss auch die Freiwilligkeit mindestens folgendes sichergestellt sein: 
 * Jeder Mensch, der Installation, Nutzung, Meldung und Reaktion auf Warnungen klar festschreiben und die Diskriminierung von Menschen durch Private aufgrund der Nichtbenutzung App als Risiko beurteilt wird hat das Recht getestet zu werden 
 * Jeder Mensch, der App oder des von der App angezeigten Status unter Strafe stellen. 

 Das Gesetz muss auch die Rechte einer Person festlegen, welche eine Warnmeldung angezeigt erhält. Diese muss insbesondere als Risiko beurteilt wird hat das Recht haben, bei voller Lohnfortzahlung während Recht, auf Kosten der möglichen Ansteckungsgefahr Versicherung der Arbeit fernzubleiben und sich testen fern zu lassen, ohne durch eine Behörde in Quarantäne versetzt zu werden. bleiben 
 * Jede Diskriminierung aufgrund der Benutzung/Nichtbenutzung der App oder des angezeigten Risikostatus wird bei Strafe verboten

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