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PV-Beschluss #220

Von Atropos Atropos vor etwa 2 Jahren aktualisiert

h3. Antragsteller: Exception  

 h3. h2. Beschlussentwurf 

 Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. a OS, 

 beschliesst, 

 die Parteiverfassung wie folgt zu ändern. 

 An Artikel 12 werden folgende Absätze angefügt: 

 3 Die Mitglieder des Vorstandes und der anderen gewählten Organe sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Barauslagen und allfälligen Transportkosten. Ein massvolles Entgelt an Mitglieder des Vorstandes und der anderen gewählten Organe kann ausgerichtet werden, wenn Tätigkeiten wahrgenommen werden, welche über die ordentliche Geschäftstätigkeit hinausgehen. 

 4 Im Falle einer Auflösung bestimmt die Parteiversammlung eine in deren Sitzkanton steuerbefreite juristische Person mit ideellem Zweck und ähnlichen politischen Zielen, welche den Liquidationserlös als Spende erhält. Eine Ausschüttung von Liquidationserlösen an Mitglieder ist ausgeschlossen. 

 h3. h2. Begründung 

 Durch die Aufnahme dieser Regelungen zahlt die PARAT bei bis zu 20'000 Franken Gewinn pro Jahr keine direkte Bundessteuer und gar keine Kantonssteuer. 

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