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PV-Beschluss #233

Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert

h3. Antragstellender 

 * Stefan Thöni 

 h3. Antragstext Antrag 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 14, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS, 

 beschliesst 

 folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen: 

 >    *Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 2: Direkte Demokratie* 
 > 
 >Wir sind der Auffassung, dass mehr Volksabstimmungen gut für die direkte Demokratie sind. Aus diesem Grund wollen wir, dass die konstruktive Gesetzesinitiative und das Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt wird. Damit sollen 60'000 Stimmbürgerinnen direkt eine Gesetzesänderung beantragen können. Das Parlament soll wie bei einer Initiative einen Gegenvorschlag machen dürfen. 
 > 
 > Auf Bundesebene soll auch ein konstruktives Referendum eingeführt werden, mit dem ein Gesetz nicht als ganzes abgelehnt, sondern durch Stimmberechtigte in einer bestimmten Art geändert werden soll. Die Abstimmung soll dabei stattfinden, wenn mindestens ein Änderungsvorschlag 20'000 Unterschriften und alle zusammen deren 50'000 erreicht haben. Bei der Abstimmung sollen die Stimmberechtigten dann zu jeder Variante Ja oder Nein sagen können, wobei eine Variante als angenommen gilt, wenn sie mehr Stimmen als jede andere Variante auf sich vereinigt und das absolute Mehr überschreitet. 
 > 
 > Zudem wollen wir ein Budgetreferendum auf Bundesebene einführen, dass jede neue, nicht durch ein Gesetz vorgeschriebene, Ausgabe von über 500 Millionen einmalig oder 100 Millionen pro Jahr dem fakultativen Referendum unterstellt. Die soll auch dann gelten, wenn die Mittel aus dem ordentlichen Budget stammen. 
 > 
 > Die Unterschriftensammlung soll durch E-Collecting erleichtert werden. Das E-Collecting soll auch für die Kantons- und Bundesebene von den Gemeinden betrieben werden, welche nur die Unterschriftenzahlen weitermelden. Damit und mit klaren Vorschriften zur Löschung nach Zustandekommen oder Nichtzustandekommen soll verhindert werden, dass eine Art Vorratsdatenspeicherung politischer Haltungen entsteht. 
 > 
 > E-Voting lehnen wir ab, da dies praktisch gesehen nicht sicher vor massenhaften Manipulationen ist und uns das Vertrauen in eine wirksame Umsetzung des Stimmgeheimnisses fehlt. 
 > 
 > Die direkte Demokratie und die Wahlen von Regierung, Parlament und Gerichten sollen durch ein unabhängiges Präsidium des Stimmvolkes organisiert werden, um die Gefahr zu bannen, dass Regierung und Parlament unliebsame Volksentscheide verhindern oder verzögern. 
 > 
 > Leider kommt es immer wieder vor, dass Abstimmungskämpfe statt von Parteien und Zivilgesellschaft von staatlichen Akteuren dominiert werden. Um dies zu verhindern, soll den Parlamenten, den Mitgliedern der Exekutiven und den staatsnahen Betrieben jede Werbung für oder gegen ein Anliegen verboten sein. 

 h3. Begründung 

 Direkte Demokratie ist Teilhabe!

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