PV-Beschluss #236
Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert
h3. Antragstellender * Stefan Thöni h3. Antragstext Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 3 Abs. 6, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS, beschliesst folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen: > *Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 5: Lobbyismus* > > Interessenvertretung gegenüber der Politik ist nicht grundsätzlich schlecht. Problematisch ist jedoch, wenn Politik verdeckt beeinflusst wird, wenn finanzstarke Interessen ein Übergewicht an Lobbyismus mobilisieren können und wenn bestimmte Praktiken Politikerinnen korrumpieren. > > Deshalb soll zukünftig jeder, der Interessenvertretung gegenüber Parlamenten, Regierungen und Verwaltung macht in einem öffentlichen Register eingetragen sein müssen. Dort soll offengelegt werden, für welche Interessen jemand Lobbyarbeit macht und wie viel Geld dafür bezahlt wird. > > Jedes Treffen eines Parlamentsmitglieds, Regierungsmitglieds oder ranghohen Beamten mit einem Lobbyisten soll öffentlich einsehbar protokolliert werden. Alle Schreiben und Dokumente von Lobbyisten an Parlamentarier, Regierungsmitglieder und ranghohe Beamte sollen veröffentlicht werden müssen. > > Bei Verstössen gegen die Transparenzgebote sollen sowohl Politikerinnen als auch Lobbyisten strafrechtlich verfolgt werden. Politiker sollen bei mehrfacher Missachtung auch des Amtes enthoben werden können. > > Politikerinnen und ranghohe Beamte sollen nach dem Ende ihrer Tätigkeit für den Staat mindestens drei Jahre lang nicht als Lobbyist tätig sein dürfen. > > Neu sollen Belohnungen wie etwa ein lukrativer Job für die genehme politische Tätigkeit, etwa für das Abstimmverhalten im Parlament auch dann als Korruption strafbar sein, wenn sie nach der Tätigkeit oder dem Ausscheiden aus Parlament, Regierung oder Verwaltung erfolgen. > > Organisationen, die für Interessen lobbyieren sollen ihre Finanzen offenlegen müssen und alle Spenden oder Bezahlungen über 5000 Franken mit dem Namen des Spenders publizieren müssen. Das soll für Vereine und Verbände, aber auch für Unternehmen, welche Lobbyarbeit gegen Bezahlung machen, gelten. > > Vereine, die für Interessen lobbyieren sollen zusätzlich staatlich finanziert werden. Dabei kann jeder Stimmberechtigte alle zwei Jahre drei Organisationen auswählen. Dabei soll ein in der Verfassung bestimmter Betrag von etwa 50 Millionen Franken pro Jahr proportional zu den Stimmen auf die Organisationen verteilt werden. h3. Begründung Einseitiger, intransparenter Lobbyismus korrumpiert die Politik.