PV-Beschluss #219
Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert
h3. Antragstellender * Antragsteller: Exception h3. Beschlussentwurf Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. a OS, beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern. > In Art. 1 Abs. 1 werden die Wörter "Stadt Bern" durch "Stadt Zug" ersetzt. h3. Begründung Im Kanton Bern gilt die Steuerbefreiung für politische Parteien nur für Parteien, welche im Kanton Bern aktiv sind. Im Kanton Zug dagegen gilt sie für alle politischen Parteien. Deshalb schlage ich vor, den Sitz in Zug zu verlegen.