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PV-Beschluss #219

Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert

h3. Antragstellender 

 * Antragsteller: Exception  

 h3. Beschlussentwurf 

 Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. a OS, 

 beschliesst, 

 die Parteiverfassung wie folgt zu ändern. 

 > In Art. 1 Abs. 1 werden die Wörter "Stadt Bern" durch "Stadt Zug" ersetzt. 

 h3. Begründung 

 Im Kanton Bern gilt die Steuerbefreiung für politische Parteien nur für Parteien, welche im Kanton Bern aktiv sind. Im Kanton Zug dagegen gilt sie für alle politischen Parteien. Deshalb schlage ich vor, den Sitz in Zug zu verlegen. 

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