PV-Beschluss #228
Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert
h3. Antragstellender * Stefan Thöni h3. Antragstext Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 3 Abs. 6, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS, beschliesst folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen: > *Parteiprogramm Teil III, Kapitel 2: Nachhaltigkeit* > > Viele natürlich vorkommende Ressourcen wie Edelmetalle und seltene Erden sind nur in begrenzter Menge vorhanden und werden für viele Produkte, insbesondere Elektronik benötigt. Diese Produkte haben häufig nur eine kurze Lebensdauer, die zum Teil absichtlich oder aus Kostengründen weiter verkürzt wird. Die kurze Lebensdauer ist häufig auch zum Nachteil der Konsumenten, die sich unnötigerweise ein neues Produkt kaufen müssen. > > Aus diesem Grund soll es zukünftig auf alle elektronischen und elektrischen Geräte eine Nachhaltigkeitsumlage geben. Diese Umlage wird auf elektronische Geräte, vom Smartphone bis zum Fernseher, erhoben, wenn diese schwer reparierbar oder physisch von schlechter Qualität sind. Die Gebühr steigt ausserdem, wenn Updates und Ersatzteile nicht für lange Zeit garantiert werden oder wenn freie Software darauf nur schwer oder gar nicht installiert werden kann. Geräte, welche im Gegenteil besonders nachhaltig sind, werden mit den Erträgen aus der Umlage subventioniert. > > Deshalb soll es zukünftig eine Umlage auf Waren geben, deren Herstellung die Umwelt besonders belasten. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Gifte das Wasser und Luft in der Schweiz oder im Ausland verseuchen. Wie bei Steuern soll gelten, dass wenn der Händler, Importeur, Hersteller oder Ursprungsstaat nicht mit der Ermittlung der Umweltbelastung kooperiert, diese zulasten des Produkts eingeschätzt wird. Die Umlage soll jeweils Produkte derselben Kategorie subventionieren, welche besonders umweltfreundlich produziert werden. > > Sauberes Trinkwasser ist eine lebenswichtige Ressource für alle Menschen. Seine Verfügbarkeit ist gleich doppelt bedroht, durch Umweltgifte und Versuche der Kommerzialisierung und Monopolisierung. Deshalb soll der Zugang dazu als Menschenrecht anerkannt werden. Das Menschenrecht soll eine positive Leistungspflicht des Gemeinwesens vorsehen und den Preis auf die Kosten der Aufbereitung und Zuleitung begrenzen. > > Billige Produkte oder ihre Vorläufermaterialien werden oft unter prekären Arbeitsbedingungen hergestellt. Dazu gehören insbesondere moderne Formen der Sklaverei, Kinderarbeit, gesundheitschädliche oder gefährliche Arbeitsbedingungen und besonders schlechte Bezahlung. > > Damit diese Art von indirekter Ausbeutung durch Konsum reduziert wird, soll es zukünftig eine Umlage auf Waren geben, deren Herstellung oder die Gewinnung der Vorläufermaterialien in prekäre Arbeitsbedingungen erfolgt. Wie bei Steuern soll gelten, dass wenn der Händler, Importeur, Hersteller oder Ursprungsstaat nicht mit der Ermittlung der Arbeitsbedingungen kooperiert, diese zulasten des Produkts eingeschätzt wird. Die Umlage soll jeweils Produkte derselben Kategorie subventionieren, welche besonders menschenfreundlich produziert werden. > > Die Kategorisierung jedes Produkts bezüglich Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Arbeitsumlage soll auf dem Produkt gekennzeichnet und die Abgabe oder der Zuschuss auf der Quittung separat ausgewiesen werden. h3. Begründung Mehr Umwelt- und Konsumentenschutz!