PV-Beschluss #237
Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert
h3. Antragstellender
* Stefan Thöni
h3. Antragstext
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 Abs. 14, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst
folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen:
> *Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 6: Politikfinanzierung*
>
> Damit der politische Wettbewerb fair ist, muss die Finanzierung aller Parteien und Komitees bekannt sein. Zudem müssen alle Parteien und Komitees über eine genügende Finanzierung verfügen, auch wenn sie die Interessen finanziell weniger leistungsfähiger Menschen vertreten.
>
> Deshalb sollen die Finanzen aller Parteien und aller Abstimmungskomitees offen gelegt werden müssen. Spenden über 5000 Franken pro Jahr sollen mit Namen des Spenders und Betrag öffentlich gemacht werden. Das soll für alle Gruppen gelten, die zu Wahlen von Parlamenten, Exekutiven antreten, Unterschriften für ein Referendum oder eine Volksinitiative sammeln oder Werbung für oder gegen eine Vorlage oder eine kandidierende Person machen. Wahlkämpfe für Judikativpositionen sollen ohnehin strenger reguliert werden.
>
> Alle Kandidierenden sollen alle Spenden im Hinblick auf die Kandidatur offenlegen müssen, ab 5000 Franken auch mit Namen. Die Kandidierenden sollen auch ihre Interessenbindungen offenlegen müssen.
>
> Es soll eine staatliche Parteienfinanzierung geben, die vom den Stimmberechtigten alle zwei Jahre in einer separaten Abstimmung verteilt wird. Dabei soll ein in der Verfassung bestimmter Betrag von etwa 100 Millionen Franken pro Jahr proportional zu den Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine separate Finanzierung soll es auch für Jungparteien geben.
>
> Ähnliche Regelungen für transparente Politik und deren Finanzierung sollen auch auf kantonaler und kommunaler Ebene gelten.
h3. Begründung
?