Protokoll der Parteiversammlung 2020.2¶
- Datum: Mittwoch, 23. September 2020
- Beginn: 20:13 Uhr
- Ort: mumble.parat.swiss
- Teilnehmer: Stefan, Moira, Lumi
Aussprache¶
Kein Bedarf.
Genehmigung der Tagesordnung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Anträge¶
Beitritt Digiges¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 11 Abs. 2 lit. f OS,
beschliesst:
Die PARAT tritt der Digitalen Gesellschaft Schweiz bei.
Begründung¶
Die Digiges vertritt bei den für uns (auch) wichtigen netzpolitischen Themen weitgehend unsere Positionen. Das zivilgesellschaftlichen Lobbying der Digiges ergänzt den politischen Druck, den wir ausüben wollen. Zudem können wir im Rahmen der Digiges für uns wichtige Kontakte knüpfen. Der Mitgliederbeitrag von 75 Franken pro Jahr ist für uns bezahlbar.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Orgastatutänderung betreffend Parolen¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. b PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,
beschliesst,
das Organisationstatut wie folgt zu ändern:
An Artikel 11 werden die folgenden Absätze hinzugefügt:
9 Wurde die Unterstützung eines Referendums beschlossen, so gilt ohne anderslautenden Beschluss auch die Nein-Parole zur entsprechend Vorlage als beschlossen.
10 Wurde die Unterstützung einer Volksinitiative beschlossen, so gilt ohne anderslautenden Beschluss auch die Ja-Parole zum Initativtext als beschlossen. Zum allfälligen Gegenvorschlag gilt, falls die Volksinitiative zurückgezogen wurde, die Ja-Parole, andernfalls die Nein-Parole als beschlossen.
Begründung¶
Klarstellung, dass Parolen zu Initiativen und Referenden, die wir unterstützt haben, normalerweise nicht beschlossen werden müssen.
Abstimmung¶
- Dafür 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiverfassungsänderung betreffend oberstes Judikativorgan¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf,
beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern:
Am Ende von Art. 10 Abs. 8 wird folgendes hinzugefügt: "Die obersten Judikativorgane bestimmen ihre Geschäftsverteilung, Prioritäten und Termine sowie ihren Vorsitz selbst. Jede Änderung des Organisationsstatuts, welche die Mitgliederzahl von obersten Judikativorganen vergrössert, benötigt verfassungsändernde Mehrheit."
Begründung¶
Zwei beliebte Tricks, unliebsame Gerichte auszuschalten sind Eingriffe in die Geschäftsverteilung und die Erweiterung um genehme Richter. Um die Rolle des Parteigerichtshofs als Hüter dieser Verfassung zu festigen sollten wir diesen Methoden vorbeugen, solange Verfassungsänderungen noch einfach zu bewerkstelligen sind.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Orgastatutänderung betreffend Möglichkeiten der Schiedsstelle¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. b PVerf,
beschliesst, das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
In Art. 14 wird das Wort "Wiedergutmachung" durch "Genugtuung" ersetzt.
Art. 16 Abs. 1 lit b wird wie folgt neu gefasst: "Organe oder Mitglieder werden verpflichtet, die Folgen ihrer unrechtmässigen Handlungen zu beseitigen;"
Art. 16 Abs. 1 lit d wird eingefügt: "Organe und Mitglieder werden verpflichtet, unrechtmässiges Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Begründung¶
Dieser Antrag beinhaltet eine Klarstellung und behebt zwei Lücken:
- Das Wort "Wiedergutmachung" könnte als Schadenersatz für materielle Schäden verstanden werden. Was wir aber meinen ist Genugtuung für seelische Unbill oder unbezifferbaren Imageschaden der Partei.
- Mitglieder konnten bislang durch die Schiedsstelle nicht verpflichtet werden, Schaden wieder gut zu machen. Würde beispielsweise ein Mitglied Eigentum der Partei beschädigen, so müsste die Partei dies direkt vor einem ordentlichen Gericht einklagen.
- Mitglieder und Organe konnten bislang nicht verpflichtet werden, in Zukunft etwas unrechtes nicht mehr zu tun. Diese in die Zukunft gerichtete Massnahme kann jedoch in vielen Fälle wichtiger und produktiver sein als eine Ordnungsmassnahme.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Orgastatutänderung betreffend Sektionen¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 11 Abs. 3 PVerf und Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,
beschliesst,
das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
In Art. 18 Abs. 2 wird bei lit. c der Punkt durch ein Strichkomma ersetzt und anschliessend folgende Litterae angefügt:
d. lokale Initativen und Referenden unterstützen;
e. Parolen zu lokalen Volksabstimmungen fassen.
Begründung¶
Die Möglichkeit der Sektionen bezüglich kantonalen und kommunalen Referenden, Initiativen und Volksabstimmungen ist bisher nicht geregelt.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parolenfassung - Verhüllungsverbot¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 PVerf sowie Art. 11 Abs. 2 lit. b OS,
beschliesst
die Nein-Parole zur Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Verhüllungsverbot'
Begründung¶
Diese Volksinitative richtet sich gegen religiöse Verhüllung, bezweckt also Diskriminierung. Zudem schadet es keinem anderen Menschen, wenn sich jemand verhüllt. Die tatsächliche Gleichstellung aller Geschlechtsidentitäten in religiösen Familien in wird niemals dadurch erreicht, dass ein Symbol der Ungleichheit verboten wird.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Entghaltung: 0
Parteiprogramm - Präambel und Struktur¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst folgenden Titel, Präambel und Struktur des Parteiprogramms:
Parteiprogramm der PARAT
Oberstes Ziel der PARAT ist, dass möglichst jeder Mensch aktuell und in Zukunft selbstbestimmt leben kann. Die Selbstbestimmung bedingt die Teilhabe am Wohlstand, die Freiheit von direkten Einschränkungen und Manipulation, die Teilhabe am demokratischen Prozess und die Erhaltung der Lebensgrundlagen für die Zukunft.
Teil I: Teilhabe
Teil II: Freiheit
Teil III: Zukunft
Teil IV: Demokratie
Begründung¶
Es wird Zeit, den Grundstein für das Parteiprogramm zu legen.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Wettbewerbsrecht¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 8: Wettbewerbsrecht
Wir halten Wettbewerb für einen guten Mechanismus für die Innovation von Produkten und Dienstleistungen. In gewissen Bereichen ist aber per se kein Wettbewerb möglich und in anderen Bereichen muss der Staat vermehrt eingreifen, um Wettbewerb zu schaffen.
Im Bereich von Webplattformen wird der Wettbewerb durch den Netzwerkeffekt geschädigt. Aus diesem Grund wollen wir, dass alle grossen Webseiten, insbesondere Soziale Medien und Shops eine freie, offene und standardisierte Schnittstelle anbieten müssen, über welche alle Funktionen der Seite bedienbar sind. Diese Schnittstelle darf nur solchen Beschränkungen unterliegen, die zur Bekämpfung von Spam und Kriminalität unbedingt notwendig sind.
Alle Leitungssystem, insbesondere Wasser, Strom, Gas, Internet, Schiene und Strasse sollen zu 100% im Staatsbesitz sein und zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Menschen betrieben werden. Bei Strom, Gas, Internet, Strasse, Schiene und alle anderen Verkehrswege sollen jedoch alle Privatunternehmen zu gleichen Bedingungen ihre Dienstleistungen über das Netz anbieten können.
Alle Internetzugänge, egal ob Leitungsbasiert oder Mobil sollen strikte Netzneutralität einhalten. Dazu gehört, dass Datenströme aller Nutzer und aller internetbasierten Dienste gleich behandelt werden müssen. Die Bevorzugung von Diensteklassen mit Echtzeitanforderungen soll nur erlaubt sein, wenn diese Klassen jedem Nutzer und jedem Anbieter von Internetdiensten ohne Aufpreis zur Verfügung stehen. Generell soll es Internetprovidern verboten sein, von Anbieter von Internetdiensten Geld für Durchleitung oder das Anbieten von Inhalten für die Zugangskunden zu nehmen. Alle Internetprovider, Carrier und Rechenzentren sollen mit jedem anderen solchen Unternehmen kostenlos direkt Datenaustausch (Interkonnektion) machen müssen.
Parallelimporte sollen erlaubt und Bedingungen von Herstellern und Importeuren an Vertriebe und Läden jenseits von Preisen bzw. Umsätzen grundsätzlich verboten sein. Insbesondere soll es Herstellern und Importeuren untersagt sein, gewisse Vertriebe und Läden gar nicht oder zu diskriminierenden Bedingungen zu beliefern.
Begründung¶
Das Wettbewerbsrecht ermöglicht die positive Nutzung der Marktwirtschaft.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Gesundheitspolitik¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 7: Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik muss auf Fakten und rationale Überlegung beruhen. Oberstes Ziel der Gesundheitsversorgung ist das freie, selbstbestimmte Leben aller Menschen.
In der Gesundheitsbranche können marktwirtschaftliche Prinzipien nicht funktionieren, da jeder Mensch die bestmögliche Behandlung erhalten soll und im Notfall gar nicht in der Lage ist, Angebot zu vergleichen. Menschen können auch schlecht abschätzen, ob sie eine Behandlung brauchen und falls ja welche. Ausserdem muss die Gesundheitsbranche viele Einrichtungen für den Notfall vorhalten, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lassen.
Aus diesem Grund soll die gesamte Gesundheitsversorgung, d.h. Spitäler, Kliniken und Ärzte direkt aus Steuergeldern bezahlt werden. Die Krankenkassen sollen abgeschafft und die Gesundheitsversorgung für den Patienten grundsätzlich kostenlos werden. Eine kleine Missbrauchsgebühr auf initiale Arztkonsultationen soll dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung nicht grundlos in Anspruch genommen wird.
Der staatliche Gesundheitsdienst soll so ausgestattet sein, fast niemand sein Leben oder seine Gesundheit verliert, weil es an Ressourcen fehlt. An Stelle vieler kleiner Spitäler sollen weniger grössere Spitäler treten, die eine bessere und spezialisiertere Gesundheitsversorgung bieten können. Die sogenannte alternative Medizin soll hingegen ausschliesslich privat bezahlt werden.
Es gibt keinen rationalen Grund, nach dem Tod nicht seine Organe zu spenden. Hingegen gibt es zahlreiche Menschen, die für ein Weiterleben auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Deshalb soll die Organspende der Normalfall sein und der Wunsch, keine Organe zu spenden zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden müssen.
Grundsätzlich soll jeder Mensch das Recht haben, sich selbst zu verletzen oder sein Leben zu beenden. Deshalb soll Ärzten die aktive Sterbehilfe erlaubt sein, wenn der Patient über eine gewisse Zeit freiwillig einen konsistenten Sterbewunsch äussert oder wenn er seinen einmal geäusserten Sterbewunsch voraussichtlich bald nicht mehr wird bilden oder äussern können. Ausserdem soll die Fürsorgerische Unterbringung in der Psychiatrie wegen Eigengefährdung nur noch für wenige Tage zulässig sein. Die Zwangsmedikation mit psychoaktiven Medikamenten soll absolut verboten sein.
Begründung¶
Gesundheit ist für alle Menschen wichtig.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Bildung¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 6: Bildung
Für die Teilhabe ist es essenziell, dass möglichst alle Menschen eine umfassende, aber auch tief gehende, Bildung erhalten. Die Bildung muss für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen oder demjenigen ihrer Eltern zugänglich sein. Die Menschen werden immer älter und die Berufe immer anspruchsvoller. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu einem System des lebenslangen Lernens für alle Menschen übergehen.
Die Ausbildung aller Stufen, inklusive der an Hochschulen und Fachhochschulen soll für alle Menschen gratis sein. Jugendliche und Junge Erwachsene sollen zudem für den Besuch von Gymnasien, Hochschulen und Fachhochschulen nicht rückzahlbare Stipendien erhalten. Menschen, die bereits einige Jahre in einem Beruf gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit erhalten, eine zweite und später sogar eine dritte Ausbildung zu machen, ohne ihren Lebensstandard senken zu müssen.
Die Qualität der Bildung muss verbessert werden. Deshalb soll an Volksschulen, Gewerbeschulen und Gymnasien es kleinere Klassen mit 15-20 Kinder bzw. Jugendlichen oder Jungen Erwachsenen geben. Die Lehrpersonen sollen deutlich besser bezahlt werden, aber auch eine anspruchsvollere Ausbildung durchlaufen müssen. Lehrpersonen im Bachelorstudium sollen nicht mehr zwingend Professoren sein, aber auf jeden Fall eine pädagogische Ausbildung haben.
Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie solche mit Lernschwächen sollen kostenlos einen Chancenausgleich in Form von zusätzlichem Unterricht, Hilfsmittel sowie notwendigenfalls Prüfungserleichterungen erhalten.
Die Schule soll vollständig säkular sein. Religionsunterricht soll überall durch einen Ethikunterricht ersetzt werden. Religiöse Grundschulen sollen verboten, Geistliche nicht mehr als Lehrer zugelassen werden.
Alle an Schulen, auch Fachhochschulen und Universitäten, verwendeten Lehrmittel sollen für jeden Menschen kostenlos herunterladbar und frei verwendbar sein. Alle Vorlesungen auf Hochschulstufe sollen aufgezeichnet werden und ebenfalls frei verfügbar sein.
Begründung¶
Bildung ist für unsere Gesellschaft, aber auch die Menschen wichtig.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Wissen und Kultur¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Für unsere Demokratie ist kritischer und unabhängiger Journalismus emminent wichtig, jedoch in der Schweiz aufgrund der politischen Kleinräumigkeit auf kommerzieller Basis nicht genügend möglich. Aus diesem Grund soll der Staat Journalismus fianzieren, wenn er politisch, wirtschaftlich und institutionell unabhängig ist, den Journalistenkodex einhält und die produzierten Inhalten kurze Zeit nach der Erstveröffentlichung für alle frei verfüg- und verwendbar machen. Im Gegenzug soll die Subvention von Radio- und Fernsehsendern sowie Druckerzeugnissen eingestellt werden.Kapitel 5: Wissen und Kultur
Wissen und Kultur sollen für alle Menschen frei verfügbar sein. Die Verbreitung soll möglichst keinen Einschränkungen unterliegen. Deshalb wollen wir das Urheberrecht als Monopolrecht abschaffen und durch eine gerechte Vergütung auf Basis der geleisteten Arbeit und des Erfolgs eines Werkes ersetzen. Diese Verfügung soll insbesondere durch eine Abgabe auf Internetzugänge bezahlt werden.
Als Zwischenschritte streben wir die Beschränkung des monpolartigen Urheberrechts auf die kommerzielle Verwertung von Werken an. Damit wird Verbrauchern ohne Gewinnabsicht schon mal ermöglicht, Inhalte frei zu teilen.
Zusätzlich sollen Werke, die in staatlichen Auftrag oder von Staatsangestellten im Rahmen ihrer Anstellung erstellt werden gemeinfrei sein. Das gilt insbesondere für alle Publikationen und Arbeiten von angehörigen von Universitäten. Der Staat soll ausserdem selbst keine unfreien Produkte mehr verwenden dürfen.
Patente wollen wir im Sinne des freien Wissensaustauschs abschaffen, denn es hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Funktion der Patente in diesem Sinne nicht mehr stattfindet.
Begründung¶
Das Thema Wissen und Kultur ist für unsere Zivilisation ein besonders wichtiges.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Familienpolitik¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 4: Familienpolitik
Auch in der Familienpolitik gilt für uns Maxime möglichst viel Freiheit für alle Menschen zu schaffen. Wo sich zwei oder mehr Erwachsene Menschen einig sind, wie sie ihre Familien gestalten möchten, soll der Staat keine Vorschriften machen. Der Staat soll aber das Zusammenleben und die Gleichberechtigung aller Menschen fördern.
Deshalb wollen wir nicht nur die gleichgeschlechtliche Ehe, sondern auch die Polyehe und die mehrfache Ehe einer Person erlauben. Ausserdem möchten wir nach französischem Vorbild den Zivilpakt mit weniger Rechten und Pflichten als Alternative zur Ehe einführen. Bei streitiger Scheidung soll die Wartefrist entfallen und nichtstreitige Scheidungen sollen neu ohne Richter vom Zivilstandsbeamten erklärt werden können. Sind Kinder involviert, soll für diese immer ein Beistand bestellt werden.
Adoption von Kindern soll für Familien und Einzelpersonen erlaubt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegenstehen. Auch der Wille des denkfähigen Kindes soll berücksichtigt werden. Zudem sollen auch erwachsene Menschen mit ihrem Einverständnis adoptiert werden können.
Die Fristenregelung bei Abtreibungen soll grundsätzlich beibehalten werden, die schwangere Person aber keine Notlage mehr gelten machen müssen. Zudem sollen für Notlagen bei Schwangerschaften mehr niederschwellige Beratungsangebote geschaffen werden. Die selbstbestimmte Sterilisation sollt für alle Menschen frei zugänglich sein.
Pränatale Untersuchungen auf genetische Defekte und schwere Erbkrankheiten sollen erlaubt sein. Zudem soll die Leihmutterschaft sowohl bezahlt als auch unbezahlt erlaubt werden, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
Die Elternzeit von acht Monaten mit vollen Erwerbsersatz sollen alle erwachsenen Menschen der Familie frei aufteilen können. Um der Gleichstellung Vorschub zu leisten soll die Elternzeit um einen Monat erhöht werden, wenn kein Elternteil mehr als sechs Monate davon bezieht und nochmal um einen weiteren Monat, wenn kein Elternteil mehr als fünf Monate bezieht.
Für alle Kinder soll es kostenlos Plätze in Kindertagesstätten und Spielgruppen geben. Ausserdem soll es für die ersten drei Jahre nach einer Geburt für ein Recht auf Teilzeitarbeit geben, wobei der Minderverdienst zu 50% vom Staat ausgeglichen werden soll.
Wer kranke, behinderte oder altersschwache Menschen auf deren Wunsch persönlich pflegt soll dafür vom Staat entschädigt werden.
Begründung¶
Das Thema Familienpolitik ist für viele Menschen und für die Gesellschaft als ganzes wichtig.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Steuerpolitik¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 3: Steuerpolitik
Die Einkommenssteuer soll zukünftig in einem Schichtenmodell entrichtet werden, wobei die Gemeinde das Einkommen bis zu einer gewissen absoluten Höhe besteuert, darüber der Kanton und schliesslich der Bund die einkommen jenseits einen zweiten absoluten Grenze. Dadurch können Gemeinden und Kantone weiterhin autonom ihre Steuersätze festlegen und entsprechende Leistungen für die Menschen bieten, aber der ruinöse Steuerwettbewerb um die Milliardäre hat ein Ende. Sämtliche Abzüge von der Einkommenssteuer sollen durch einen höheren Pauschalabzug ersetzt und damit die Steuererklärung vereinfacht werden. Die Steuern sollen grundsätzlich in monatlichen Raten bezahlt werden, um Steuerschulden zu vermeiden.
Die Vermögenssteuer soll ebenso im Schichtenmodell erhoben werden und für sehr hohe Vermögen auf rund 6% steigen, sodass die investierten Vermögen zwar nicht in ihrer Substanz angegriffen werden, aber die Investitionsgewinne teilweise abgeschöpft und damit die Vermögen nicht länger immer ungleicher verteilt werden. Die Erbschaftssteuer soll als doppelte Vermögenssteuer auf durch Erbe erworbenes Vermögen realisiert werden.
Die Mehrwertsteuer soll gänzlich abgeschafft werden, und durch eine Mikrosteuer im Promillebereich auf alle Gutschriften und Belasungen von Bankkonten, Wertschriftendepots und vergleichbaren Einlagen ersetzt werden.
Die Gewinnsteuer für Unternehmen soll ebenfalls nach dem Schicktenmodell erhoben werden. Der Gewinn von Unternehmen mit Sitz im Ausland in dem Umfang besteuert werden, als dieser aus Geschäften mit Verbrauchern in der Schweiz herrührt.
Begründung¶
Das Thema Steuern ist für Teilhabe und Gerechtigkeit sehr wichtig.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Absicherung der Teilhabe¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 2: Absicherung der Teilhabe
Wir sind überzeugt, dass sich Teilhabe für alle Menschen am besten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwirklichen lässt. Das bedingungslose Grundeinkommen soll jedem Menschen in der Schweiz zustehen, ohne Rücksicht auf Nationalität oder Wohnort. Kinder sollen je nach Alter und Anzahl ein abgestuftes Grundeinkommen erhalten, dass ihre Bedürfnisse abdeckt, aber keinen Anreiz für die Erwachsenen schafft, durch viele Kinder von deren Grundeinkommen zu leben.
Bis das bedingungslose Grundeinkommen einge führt werden kann, soll die staatliche Sozialhilfe schrittweise von der Bedürftigkeit als Bedingung wegkommen und damit die Kontrolle und Eingriffe in das Leben der Sozialhilfebezüger reduzieren.
Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist die Arbeitslosenversicherung nicht mehr für die Existenzsicherung, sondern bloss für den vorübergehenden Erhalt des erlangten Wohlstandes zuständig. Sie soll im Sinne der Freiheit ohne Bedingungen wie Bewerbungen, dafür aber kürzer ausbezahlt werden.
Die Invalidenversicherung soll nach Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens weiter Renten auszahlen, welche bei behinderungsbedingten Einkommenseinbussen den Lebensstandard erhalten sowie für medizinische Massnahmen und die notwendigen Hilfsmittel und Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags und der Erwerbsarbeit bezahlen. Oberstes Ziel soll dabei sein, die persönliche Freiheit und Entfaltung jedes behinderten Menschen möglichst auf das Niveau eines Menschen ohne Behinderung zu heben.
Die Renten sollen zukünftig nur noch durch Umlagen und nicht mehr durch Sparmodelle gesichert werden, damit es nicht mehr notwendig ist, dafür riesige Geldmengen anzulegen. Weil die Menschen länger leben soll zukünftig das Rentenalter in Schritten auf 70 Jahre steigen. Menschen, die Anzeichen von Demenz zeigen, sollen ohne abstriche pensioniert werden. Zudem soll aber mit einer Bildungsrente für alle Menschen eine zweite und dritte Ausbildung ermöglicht werden, damit niemand einen einzigen Beruf bis zur Pensionierung Jahre ausüben muss.
Die Renten im Umlagemodell wie auch die Gesundheitskosten sollen vollständig aus Steuermitteln statt aus Lohnprozenten bezahlt werden, um die Motivation der Unternehmen bei den Mitarbeitern zu sparen zu reduzieren. Insbesondere ältere Arbeitnehmer sollen so vermehrt Arbeit finden.
Das betreibungsrechliche Existenzminimum soll leicht unter dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu liegen kommen, damit Menschen mit Schulden nicht zu sehr bestraft werden und gleichzeitig kein Anreiz für eine vorsätzliche Überschuldung besteht. Für Menschen mit Überschuldung soll ein obligatorisch ein Beistand bestellt werden.
Begründung¶
Das Thema Absicherung ist für die meisten Menschen sehr wichtig.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Parteiprogramm - Arbeitspolitik¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 1: Arbeitspolitik
Wir sind der Auffassung, dass Arbeit nicht etwas grundsätzlich positives ist und die Erhaltung von Arbeitsplätzen demzufolge kein Ziel ist. Vielmehr muss das Ziel sein, die Existenzgrundlage der Menschen mit und ohne Arbeitsplatz zu schützen und weniger Arbeit gerechter auf die Menschen zu verteilen. Um diese Ziele zu erreichen, kommen soll die Arbeitswoche auf vier Tage à sechs Stunden reduziert und die Ferien auf mindestens sechs Wochen ausgebaut werden.
Um arbeitsbedingten Stress und draus folgende Schäden für die Gesundheit zu reduzieren, aber gleichzeitig mehr Flexibilität zu erreichen soll die Höchstarbeitszeit neu auf 120 Stunden für jeweils vier Wochen betragen.
Das Arbeitsverbot am Sonntag und die Feiertage sollen ebenso wie die Polizeistunde und die Ladenöffnungszeiten abgeschafft werden. Nachtarbeit soll jedoch 150% und Pikettdienst und Rufbereitschaft 50% als Arbeitszeit gezählt werden.
Menschen, die ihre Arbeit nicht frei einteilen können sollen die Arbeitspläne mindestens acht Wochen im Voraus kennen. Ungeplante Mehrarbeit und Überzeit sollen 200% zur Arbeitszeit zählen. Wer die Jahresarbeitszeit auf Basis von vier Arbeitstagen mal sechs Stunden geleistet hat, muss für den Rest des Jahres in die Ferien.
Begründung¶
Das Thema Arbeitspolitik ist zentral für das Leben der Menschen.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Budget 2021¶
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. j OS,
beschliesst
das angehängte Geldbudget und Punktebudget.
https://redmine.parat.swiss/attachments/21
https://redmine.parat.swiss/attachments/22
Begründung¶
Wir brauchen ein Budget 2021.
Abstimmung¶
- Dafür: 3
- Dagegen: 0
- Enthaltung: 0
Varia¶
Beschwerde gegen hohe Gebühren für Urteilsanonymisierung¶
Hängig vor Bundesgericht. Stellungnahmen der Parteien abgeschlossen, kann aber noch dauern.
Stv. Friedensrichterwahl in Steinhausen¶
Am nächsten Sonntag wird gewählt. Eventuell 2. Wahlgang. Danach Plakate abbauen.
Zuger Heilmittelinspektor und Gesundheitsdirektion¶
Wird nicht protokolliert!
Ende¶
20:44 Uhr
Von Stefan Thöni vor etwa 4 Jahren aktualisiert · 1 Revisionen