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Protokoll des 4. Mitgliedermumble

  • Datum: 30. April 2019
  • Beginn: 21:00
  • Anwsende:
    • Stefan
    • Moira
    • Lumi

1. Aussprache

Anyone?

2. Phönix

2.1 Inhaltlicher Grundkonsens

Ergebnis der Umfrage:

  • Alle 3 Teilnehmer geben dem Stil die Note "Gut" (4/5)
  • Der Stil sollte ein bisschen (2x) allgemeinverständlicher werden
  • Der Stil sollte ein bisschen (2x) bis viel (1x) pathetischer werden

Mag jemand an Verbesserungen arbeiten? Änderungswünsche?

Keine

2.2 Verhaltensgrundkonsens

Ergebnis der Umfrage:

  • Der Stil wird für gut (2x) bis sehr gut (1x) befunden
  • Es besteht keine Einigkeit, ob der Stil pathetischer werden sollte (2x auf keine Fall, 1x viel)

Neuer Abschnitt:

Wir achten jederzeit Leib und Leben, sexuelle Integrität, Freiheit und Existenzgrundlage aller Menschen. Wir beteiligen uns niemals an der gewinnstrebigen Ausbeutung oder Überwachung von Menschen, Umweltzerstörung oder Waffenexporten in Krisengebiete.

Kommentare, Wünsche Anregungen, Kritik?

Keine.

2.3 Name des Grundkonsensdokuments

Ergebnis der Umfrage:

  • "Verfassung": 2x auf jeden Fall, 1x eher nicht
  • "Statuten": 2x wenn uns nicht besseres einfällt, 1x eher nicht
  • "Grundkonsens": 1x auf jeden Fall, 1x eher nicht, 1x auf keinen Fall
  • "Charta": 1x auf jeden Fall, 1x eher nicht, 1x auf keinen Fall
  • "Kodex": 1x wenn uns nicht besseres einfällt, 1x eher nicht, 1x auf keinen Fall
  • "Code": 1x auf jeden Fall, 1x eher nicht, 1x auf keinen Fall

keine weiteren Vorschläge

2.4 Inhalt des Grundkonsensdokuments

Art 1 Name und Sitz
1 Unter dem Namen «XXX», «XXX», «XXX» und «XXX» besteht eine Partei im Sinne von Art. 137 BV und ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Stadt Zug.

Anregungen?

Sitz sollte in Bern sein.

Art 2 Zweck

1 Die Partei bezweckt Politik im Sinne dieser Verfassung zu machen.
2 Zu diesem Zweck bedient sich die Partei aller Mittel des demokratischen Gestaltungsprozesses. Sie tritt insbesondere zu Wahlen an.

Anregungen?

Art. 3 Inhaltlicher Grundkonsens

Art. 4 Unsere Politik

Art. 5 Unser Umgang

Anregungen?

Man unterhält sich über Typographie...

Art. 6 Mitgliedschaft

1 Die Mitglieder sind natürliche Personen, welche diese Verfassung verstehen und anerkennen. Die Mitgliedschaft ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer anderen Partei in der Schweiz oder einer Organisation mit inkompatibler Zielsetzung.
2 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, welche ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind. Jede Stimm- und Wahlrechtsvertretung ist ausgeschlossen. Passiv Wahlberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder. Jedes Mitglied kann entweder gewählten Legislativorganen oder Exekutivorganen oder Judikativorganen angehören.
3 Das Organisationsstatut regelt die Unvereinbarkeiten im einzelnen, die Höhe und Zahlung der Mitgliederbeiträge, die Aufnahme der Mitglieder, die Wählbarkeit, die Vorasussetzungen für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts sowie die weiteren Rechte und Pflichten der Mitglieder.

4 Das Organisationsstatut kann vorsehen, dass Neumitglieder während einer zeitlich begrenzten Mitgliedschaft auf Probe nicht alle verfassungsmässigen Rechte haben und dass Mitglieder auf Probe unter gewissen Bedingungen automatisch oder durch Exekutivbeschluss ausgeschlossen werden können.

Anregungen? Keine.

Art. 7 Parteiversammlung
1 Die Parteiversammlung ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Legislativorgan der Partei.
2 In der alleinigen Komptenz der Parteiversammlung liegen:
a) Die Änderung dieser Verfassung durch Vierfünftelmehrheit.
b) Der Erlass und die Änderung des Organisationstatuts durch Zweidrittelmehrheit.
c) Der Erlass und die Änderung des Parteiprogramms durch Zweidrittelmehrheit.
d) Die Wahl der Richter an obersten Judikativorganen durch Zweidrittelmehrheit.
3 Die Parteiversammlung wird von einem Präsidium organisiert und geleitet.
4 Die Parteiversammlung kann auch fernmündlich tagen oder durch Urabstimmung entscheiden.
5 Weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen der Parteiversammlung, sowie die Beschlussfassung, Ladung und Durchführung regelt das Organisationsstatut. Es kann weitere Legislativorgane vorsehen und deren Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verfahren regeln.

Anregungen? Keine.

Art. 8 Exekutive
1 Die Exekutivorgane sind für die Vertretung der Partei nach innen und aussen zuständig.
2 Die Errichtung, Benennung, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verfahren der Exekutivorgane regelt das Organisationsstatut.

Anregungen? Keine.

Art. 9 Judikative
1 Die innerparteilichen Judikativorgane ist sind für die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten zuständig.
2 Jedes Mitglied, welches durch ein Legislativ- oder Exekutivorgan, eine Sektionen, einen Flügel oder eine Interessengruppe in seinen Rechten aus dem Gesetz, dieser Verfassung oder untergeordneten Erlassen verletzt worden ist hat Anspruch auf Rechtsschutz durch die Judikative. Betreibt ein Organ Politik entgegen der Beschlusslage, so ist jedes Mitglied in seinen Rechten verletzt.
3 Jedes Mitglied hat Anspruch darauf, dass die Judikative Bestimmungen in innerparteilichen Erlassen, inklusive solchen in Verfassung, Organisationsstatut und Parteiprogramm, welche mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar sind, für nichtig erklärt oder aufhebt.
4 Jedes betroffene Mitglied hat Anspruch darauf, dass vorsätzliche Verstösse gegen diese Verfassung unbesehen der Funktion und Prominenz des Verstossenden durch die Judikative angemessen saktioniert werden. Ist der Verstoss politischer Natur oder schädigt den Ruf der Partei, so ist jedes Mitglied betroffen. Verstösst ein Mitglied schwerwiegend, beharrlich oder wiederholt gegen die Verfassung, so ist die angemessene Sanktion der Parteiausschluss.
5 Die Mitglieder der Judikativorganen entscheiden unabhängig und nur nach dem Gesetz, dieser Verfassung und den untergeordneten Erlassen.
6 Die Richter an obersten Judikativorganen werden auf Lebenszeit gewählt. Sie können auch nach ihrem Rücktritt, solange ihre Mitgliedschaft währt, als Richter in einem ein obersten Judikativorgan mitwirken, wenn dieses unterbesetzt, handlungsunfähig oder untätig ist.
7 Jedes an einem Verfahren beteiligte Mitglied hat das Recht, die letztgültige Entscheidung der Judikative einem staatlichen Gericht vorzulegen. Dieses Recht besteht ausserdem, wenn die Judikative einen Monat lang keinen Verfahrensfortschritt macht und kein weiteres Judikativorgan angerufen werden kann.
8 Die Errichtung, Benennung und Zuständigkeiten und weiteren Kompetenzen der Judikativorgane, das Verfahren sowie die weiteren zu sanktionierenden Handlungen und Sanktionen regelt das Organisationsstatut. Es hat sicherzustellen, dass das Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt und der Zugang zur Judikative stets gewährleistet ist.

Anregungen?

Keine.

Art. 10 Sektionen, Flügel und Interessengruppen

1 Die kantonalen und lokalen Sektionen, Flügel und Interessengruppen sind als Parteiorgane nach den Grundsätzen der Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit der zu organisieren.
2 Separate Vereinigungen, die hauptsächlich aus Parteimitgliedern bestehen und zum Ziel haben, die Politik der Partei zu beinflussen oder in die Partei zu wirken oder als der Partei zugehörig wahrgenommen werden, sind unzulässig.
3 Die Errichtung, Benennung, Zuständigkeit, Kompetenzen, Autonomie und Organisation der Sektionen, Flügel und Interessengruppen regelt das Organisationsstatut.

Anregungen?
Keine.

Art. 11 Finanzen

1 Die Partei finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und weiteren Quellen.
2 Die Budget- und Finanzkompetenz, Buchführung sowie Finanztransparenz regelt das Organisationsstatut.

Anregungen? Keine.

Art. 12 Organisationsstatut und untergeordnete Erlasse
1 Das Organisationsstatut kann auch ohne konkrete Ermächtigung weitere Regelungen in allen Bereichen treffen, solange diese dieser Verfassung nicht widersprechen.
2 Das Organisationsstatut kann zur Regelung einzelner Aspekte oder Bereiche untergeordnete Erlassformen vorsehen und deren Erlass auch auf andere Organe übertragen.

Anregungen?

Keine.

2.5 Name der Partei

Zwei Anregungen:

  • Der Name darf gerne Selbstironisch sein
  • Ich hätte gerne einen beschreibenden Namen, wo die Menschen das Gefühl haben, sofort die
    grobe politische Richtung zu verstehen.

Brainstorming

  • Phönixpartei würde uns ewig als die Abspalter/Neustarter markieren.
  • L3P = Laizistisch Links Liberale Partei
  • Humanistisch Feministisch (+X)
  • Masochistisch geht eher nicht.

3. Wahlen

Am 12. August müssen im Kt Zug die Wahlvorschläge für NR/SR abgegeben werden.

Wollen wir

  • bis dann mit dem Grundkonsensdingens inkl. Name fertig zu werden?
  • gar nicht anzutreten?
  • als PPZS antreten?
  • ohne Parteibezeichnung antreten?

Ohne Parteibezeichnung antreten.

4. Stammtische

Wann und wo?

Es wird ein Dudle gestartet.

5. Antwort an PPS

Wollen wir das von Alex übernehmen?

Wird so gemacht.

Von Atropos Atropos vor mehr als 5 Jahren aktualisiert · 1 Revisionen