PV-Beschluss #128
geschlossenParteiprogramm - Gesundheitspolitik
Beschreibung
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
Kapitel 7: Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik muss auf Fakten und rationale Überlegung beruhen. Oberstes Ziel der Gesundheitsversorgung ist das freie, selbstbestimmte Leben aller Menschen.
In der Gesundheitsbranche können marktwirtschaftliche Prinzipien nicht funktionieren, da jeder Mensch die bestmögliche Behandlung erhalten soll und im Notfall gar nicht in der Lage ist, Angebot zu vergleichen. Menschen können auch schlecht abschätzen, ob sie eine Behandlung brauchen und falls ja welche. Ausserdem muss die Gesundheitsbranche viele Einrichtungen für den Notfall vorhalten, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lassen.
Aus diesem Grund soll die gesamte Gesundheitsversorgung, d.h. Spitäler, Kliniken und Ärzte direkt aus Steuergeldern bezahlt werden. Die Krankenkassen sollen abgeschafft und die Gesundheitsversorgung für den Patienten grundsätzlich kostenlos werden. Eine kleine Missbrauchsgebühr auf initiale Arztkonsultationen soll dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung nicht grundlos in Anspruch genommen wird.
Der staatliche Gesundheitsdienst soll so ausgestattet sein, fast niemand sein Leben oder seine Gesundheit verliert, weil es an Ressourcen fehlt. An Stelle vieler kleiner Spitäler sollen weniger grössere Spitäler treten, die eine bessere und spezialisiertere Gesundheitsversorgung bieten können. Die sogenannte alternative Medizin soll hingegen ausschliesslich privat bezahlt werden.
Es gibt keinen rationalen Grund, nach dem Tod nicht seine Organe zu spenden. Hingegen gibt es zahlreiche Menschen, die für ein Weiterleben auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Deshalb soll die Organspende der Normalfall sein und der Wunsch, keine Organe zu spenden zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden müssen.
Grundsätzlich soll jeder Mensch das Recht haben, sich selbst zu verletzen oder sein Leben zu beenden. Deshalb soll Ärzten die aktive Sterbehilfe erlaubt sein, wenn der Patient über eine gewisse Zeit freiwillig einen konsistenten Sterbewunsch äussert oder wenn er seinen einmal geäusserten Sterbewunsch voraussichtlich bald nicht mehr wird bilden oder äussern können. Ausserdem soll die Fürsorgerische Unterbringung in der Psychiatrie wegen Eigengefährdung nur noch für wenige Tage zulässig sein. Die Zwangsmedikation mit psychoaktiven Medikamenten soll absolut verboten sein.
Begründung¶
Gesundheit ist für alle Menschen wichtig.