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PV-Beschluss #155

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Parteiprogramm Teil II, Kapitel 5: Datenschutz

Von Stefan Thöni vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

h2l Beschlussentwurf

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 13 BVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst,

dem Parteiprogramm, Teil II, folgendes Kapitel hinzuzufügen:

Kapitel 5: Datenschutz

Datenschutz verfolgt zwei wichtige Ziele: den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und der Privatsphäre der Menschen sowie den Erhalt einer freien und demokratischen Gesellschaft. Letzteres Ziel erfordert Datenschutz, da Menschen unter ständiger Überwachung nicht frei und selbstbestimmt handeln können und für Manipulation anfällig werden. Dieses Ziel erfordert auch, dass der einzelne Mensch in gewisse Verarbeitungen seiner personenbezogenen Daten nicht einwilligen kann.

Die Schweiz soll wie die Europäische Union mit der Datenschutzgrundverordnung das Marktortprinzip einführen, d.h. dass Schweizer Datenschutzrecht gilt, wenn sich ein Angebot an Menschen in der Schweiz richtet, unabhängig davon, wo der Anbieter seinen Sitz, seine Niederlassung oder seine Server hat. Anders als in der EU sollen immer die Datenschutzbehörden am Wohnort des Konsumenten zuständig sein, damit sich ein Datenverarbeiter nicht die laschste Datenschutzbehörde suchen kann.

Der Handel mit Personendaten, das Tracking zu Werbe- und Analysezwecken ist häufig unerwünscht und soll deshalb verboten sein, ausser der Benutzer hat explitzit eingewilligt (Opt-In). Die Einwilligung darf weder Voraussetzung für die Benutzung eines Angebots sein, noch in irgendeiner Form belohnt werden. Es muss dem Benutzer möglich sein, Fragen nach dem Opt-In mit einem technischen Mittel wie Do-Not-Track verbindlich auf allen Angeboten auszublenden.

Die automatisierte Analyse von menschlichen Neigungen, Gefühlen, Persönlichkeitsmerkmalen und Ansichten erfüllen keine gesellschaftlich vorteilhafte Funktion, bringen aber die Gefahr der dauernden und immer tief gehenderen Überwachung und Manipulation mit. Aus diesem Grund sollen diese Formen der Datenverarbeitung generell verboten werden. Nur zu wissenschaftlichen Zwecken, begleitet von einem unabhängigen Ethikgremium und mit schriftlicher Einwilligung nach persönlicher Information durch das Ethikgreimum soll dies erlaubt sein.

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum bringt kaum Sicherheit, stört aber die freie Entfaltung erheblich. Das gilt insbesondere, wenn Gesichtserkennung oder andere Biometrie zum Einsatz kommt. Aus diesem Grund soll die Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Private und Behörden nur zulässig sein, keine Personen erkennbar sind und dies im öffentlichen Livestream nachprüfbar ist. An besonders gefährlichen Orten wie Strassentunneln sollen Videoüberwachungen zulässig sein, wenn nur im Notfall aufgezeichnet wird. Die besonders invasiven Überwachungstechniken der automatisierten Gesichtserkennung sowie andere biometerischer Verarbeitung von Videos sollen ohne Ausnahme verboten werden.

Bei der Datenverarbeitung braucht es mehr Transparenz. Aus diesem Grund sollen alle Datenverarbeiter jeden betroffenen Menschen einmal im Jahr mit dem Datenbrief über die Datenverarbeitung informieren müssen, wenn eine Postanschrift oder hilfsweise eine Mailadresse vorhanden ist. Das Auskunftsrecht soll neu auch die Benennung sämtlicher Dritter, an welche Daten weitergegeben wurden, umfassen. Onlineanbieter sollen zwingend ein standardisiertes API zur Abfrage, Korrektur und Löschung der Personendaten anbieten müssen.

Für einen wirksamen Datenschutz braucht es auch mehr Datensicherheit. Aus diesem Grund sollen Grossunternehmen und Behörden, welche Kommunikation per E-Mail, Chat oder Voice anbieten, diese Kanäle auch mit einem offenen Protokoll Ende-zu-Ende verschlüsselt anbieten müssen.

Um die mangelnde Durchsetzung des Datenschutzes zu beheben, soll die neue, fünfköpfige Datenschutzbehörde direkt vom Volk gewählt werden, ein Budget von 0.01% des BIP erhalten und bei Datenschutzverstössen Bussen bis zu 10% des jährlichen weltweiten Konzernumsatzes aussprechen können. Ausserdem sollen verletzte Personen zusätzlich zum Schadenersatz auch Genugtuung für Datenschutzverletzungen verlangen können.

Begründung

Datenschutz ist wichtig, um die Freiheit zu erhalten.

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