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PV-Beschluss #156

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Parteiprogramm Teil II, Kapitel 6: Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit

Von Stefan Thöni vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Beschlussentwurf

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 9 BVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst,

dem Parteiprogramm, Teil II, folgendes Kapitel hinzuzufügen:

Kapitel 6: Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit

Wir sind der Meinung, dass die Freiheit, sich überall auf der Welt zu bewegen und niederzulassen essenziell ist. Zudem ist die einzige Alternative angesichts der Millionen von Menschen, welche in Verzweiflung vor Krieg und Klimakatastrophe auf der Flucht sind, unmenschliche Härte gegen diese Menschen. Deshalb soll die Grenze für alle Menschen geöffnet werden und jeder Mensch, der in der Schweiz eine Zukunft aufbauen möchte, willkommen geheissen werden.

Gegner der freien Migration wenden immer wieder ein, die Schweiz und Europa könnten nicht jeden Menschen aufnehmen, der hierher flüchten wolle. Dies trifft nicht zu, denn die meisten Menschen wollen grundsätzlich in ihrer Heimat bleiben, solange es dort eine Zukunft für sie gibt. Sehr viel ärmere Länder haben sehr viel mehr Geflüchtete aufgenommen, ohne wirtschaftlich zugrunde zu gehen oder ihre kulturelle Identität zu verlieren. Die beobachteten Probleme hingegen rühren in erster Linie von Intoleranz und Rassismus her.

Die Schweiz kann von Einwanderung wirtschaftlich und kulturell enorm profitieren. Voraussetzung ist, dass die Einwanderer gut behandelt und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Integration soll aber nicht heissen, die eigene Kultur aufzugeben, sondern nur die schweizerische Kultur zu respektieren und mit denen, die schon länger in der Schweiz sind normal zu interagieren.

Die Einbürgerung soll jedem Menschen offen stehen, der drei Jahre in der Schweiz gelebt hat, eine Landessprache spricht und weder wegen Verbrechen noch wegen wiederholten Vergehen verurteilt wurde. Einbürgerungstests mit Volklorewissen, welches auch vielen Schweizer Bürgerinnen fremd ist und willkürliche Verfahren mit politischer Färbung sollen abgeschafft werden. Ehegatten und Kindern von Schweizer Bürgern sollen ohne weitere Voraussetzung eingebürgert werden.

Begründung

Die Freiheit, sich in der Schweiz niederzulassen sollte allen Menschen offen stehen.

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