PV-Beschluss #157
geschlossenParteiprogramm Teil II, Kapitel 7: Freiheit vor Überwachung
Beschreibung
Beschlussentwurf¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 Abs. 10h2 BVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst,
dem Parteiprogramm, Teil II, folgendes Kapitel hinzuzufügen:
Kapitel 7: Freiheit vor Überwachung¶
Allgegenwärtige und besonders tiefgehende Überwachung schafft einen Chilling Effekt für die Ausübung unserer Freiheiten. Deshalb müssen diese Überwachungsmethoden von Strafverfolgern und Geheimdiensten verboten werden.
Massenüberwachung ist jede Überwachung, die Daten sehr vieler Menschen aufzeichnet, gegen welche kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dazu zählen insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, die Videoüberwachung in der Öffentlichkeit und IMSI-Catcher.
Um der Massenüberwachung möglichst für immer einen Riegel vorzuschieben, soll in der Bundesverfassung das Grundrecht festgehalten werden, frei von Überwachung zu sein, welche ohne den Anfangsverdacht einer konkreten Straftat initiiert wurde. Das Grundrecht soll auch eine Leistungspflicht des Staates zur Verhinderung von solcher Überwachung durch fremde Staaten vorsehen.
Die persönlichen Datenverarbeitungsgeräte eines Digitalmenschen, etwa Mobiltelefone, Tablets und persönliche Computer, betrachten wir als dessen ausgelagertes Gehirn. Aus diesem Grund müssen diese Geräte dem Zugriff des Staates absolut entzogen sein. Darüber hinaus müssen Staatstrojaner absolut verboten sein, denn sie gefährden die Sicherheit aller Nutzer des Internets bzw. vom Digitalgeräten. Auch dieses Grundrecht auf absoluten Schutz der Vertraulichkeit und Integrität persönlicher Datenverarbeitungsgeräte soll in die Bundesverfassung aufgenommen werden.
Zudem soll das Grundrecht auf Verschlüsselungsfreiheit in der Verfassung aufgenommen werden und jedem Menschen das Recht garantieren, seine Daten nach belieben zu Verschlüsseln und Schlüssel unter keinen Umständen an Behörden herausgeben zu müssen. Anbietern von verschlüsselnden Produkten soll das Recht garantiert werden, ihre Produkte frei von staatlichem Einfluss auf die Verschlüsselung zu entwickeln, vertreiben und bewerben.
Die Geheimdienste sollen abgeschafft werden, denn ihre Eingriffe in Grundrechte stehen in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen. Solange es aber Geheimdienste gibt, müssen diese durch ein direkt vom Volk gewähltes Aufsichtsorgan kontrolliert werden. Dieses Aufsichtsorgan soll unbeschränkten und jederzeitigen Zugriff auf alle Informationen, Systeme und Mitarbeiter der Nachrichtendienste haben. Es soll das unbeschränkte Recht haben, Informationen über die Arbeit der Geheimdienste nach eigenem Ermessen zu publizieren, Whistleblower mit Immunität auszustatten und Strafanzeige gegen fehlbare Mitarbeiter zu veranlassen.
Ausserdem soll es Schweizer Behörden verboten werden, mit ausländischen Geheimdiensten zu kooperieren, die systematisch Menschenrechte verletzen oder keiner wirksamen Kontrolle unterliegen.
Begründung¶
Die ständige Überwachung ist eine grosse Gefahr für die Freiheit.