PV-Beschluss #158
geschlossenParteiprogramm Teil II, Kapitel 8: Milizdienst
Beschreibung
Beschlussentwurf¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 Abs. 2 BVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst,
dem Parteiprogramm, Teil II, folgendes Kapitel hinzuzufügen:
Kapitel 8: Milizdienst¶
Wir sind überzeugt, dass in die Freiheit des einzelnen Menschen zugunsten der Allgemeinheit nur soweit eingegriffen werden darf, wie es zwingend notwendig ist. Nicht notwendig ist es, Menschen zu einer Arbeit oder einem Dienst zu zwingen, denn es besteht immer die Möglichekeit, notwendige Arbeit, auch solche die gefährlich oder unangenehm ist, so zu entschädigen, dass sich Freiwillige finden. Aus unserer Sicht sind nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit progressive Steuern auf jeden Fall das mildere Mittel als ein Zwangsdienst.
Aus diesem Grund soll sämtlicher Pflichtdienst, insbesondere die Wehrpflicht, abgeschafft werden. Für Notlagen wesentliches Personal wie Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, Sanität und Pflege soll in einer freiwilligen Miliz organisiert werden, die so entschädigt wird, dass sich genügend Menschen freiwillig melden. Die Freiwilligen sollen ausserhalb von Notlagen auch die Möglichkeit haben, den Milizdienst zu quittieren.
Der Dienst in Milizorganisationen soll zur Beurlaubung beim Arbeitgeber berechtigen und auch einen Kündigungsschutz mitbringen. Die Bezahlung für den Dienst soll jedoch ausschliesslich aus Steuermitteln erfolgen. Die Milizorganisationen sollen für den Ernstfall ausgerüstet werden und regelmässig Übungen abhalten.
Begründung¶
Zwangsdienste sind ein schwerer und unnötiger Eingriff in die Freiheit.