PV-Beschluss #159
geschlossenParteiprogramm Teil II, Kapitel 9: Frieden und Sicherheit
Beschreibung
Beschlussentwurf¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 3 Abs. 16 BVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
beschliesst,
dem Parteiprogramm, Teil II, folgendes Kapitel hinzuzufügen:
Kapitel 9: Frieden und Sicherheit¶
Damit die Menschen ihre Freiheit ausleben können müssen sie auch in Frieden und Sicherheit leben können. Um den Frieden zu erhalten ist eine gewisse Verteidigungsmöglichkeit von Vorteil, übermässige Aufrüstung oder gar ein Wettrüsten aber schädlich.
Für die Schweiz als kleines Land im seit langer Zeit friedlichen Westeuropa muss aber klar sein, dass eine Abschreckung der Grossmächte ebenso wenig möglich ist, wie Sieg in einem begrenzten Krieg mit den grossen Nachbarstaaten. Auch eine Teilnahme bei der NATO kommt nicht in Frage, da diese regelmässig an unnötigen Kriegen teilnimmt und zudem dem Wettrüsten der Grossmächte Vorschub leistet.
Aus diesen Gründen ist die Schweiz mit einer kleinen Armee mit rund 10'000 freiwilligen Milizangehörigen und ohne teure Waffensysteme wie Kampfjets, Kampfpanzer und Panzerhaubitzen gut bedient. Diese Kleinarmee reicht aus, eine Verletzung der Gebietshoheit unattraktiv zu machen und im Notfall eine Bundesintervention in einem Kanton vorzunehmen. Die Hilfsaufgaben der Armee bei Naturkatastrophen sollen zivile Milizorganisationen wie der Zivilschutz übernehmen.
Bewaffnete Auslandseinsätze dienen dem Frieden nicht und verschlingen Geld, das besser für zivile Hilfsprojekte ausgegeben werden kann. Zudem bringen selbst Friedensmissionen immer das Dilemma mit, ob im Ernstfall ein Krieg riskiert oder eine bedrohte Minderheit im Stich gelassen werden soll.
Begründung¶
Frieden ist eine wichtige Voraussetzung für persönliche Freiheit.