Beschluss #218
geschlossenUnterstützung Referendum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
Beschreibung
Beschlussvorlage¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und 4 PVerf, 11 Abs. 2 lit. b, 13 Abs. 3 OS,
beschliesst,
dass die PARAT das Referendum gegen das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele unterstützt.
Begründung¶
Das Gesetz verankert einen untauglichen Jugendmedienschutz, der das Erlernen von Selbstschutz und Medienkompetenz von Jugendlichen sowie eine vertrauensvolle Erziehung behindert und führt ausserdem zu einem beträchtlichen Kollateralschaden in Form einer Quasi-Ausweispflicht im Internet.
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan wurde auf Ja gesetzt
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
Alex Brehm ist gemäss Chatnachricht vom 28. März 2022 dauerhaft abwesend i.S.v. Art. 5 Abs. 1 GO/VS und wird daher beim Quorum nicht berücksichtigt.
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen/Punkte geändert
Von Back End vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
50 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/Vorstand/Beteiligung
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
Referendumsfrist gemäss Art. 13 Abs. 3 OS läuft bis am Montag, 3. Oktober 2022 um 14:00 Uhr.
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.