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PV-Beschluss #232

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Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 1: Jugendteilnahme an Politik

Von Stefan Thöni vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antragstellender

  • Stefan Thöni

Antragstext

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 4 und 14, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst

folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen:

Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 1: Jugendteilnahme an Politik

Die Jugend ist von politischen Entscheiden häufig besonders betroffen, weil sich diese in weiter Zukunft auswirken. Aus diesem Grund sollen Jugendliche vermehrt aktiv und wirksam an der Politik teilnehmen können.

Das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Stimm- und Wahlrechts bei nationalen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen soll abgeschafft werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen jedoch nur nach Bestehen eines einfachen Staatskundetests zur Urne zugelassen werden.

Auf jeder Ebene des Staates soll es ein Jugendparlament geben. Dieses soll über ein eigenes Budget und eine jugendgerechte Aufsichtskommission für Jugendangelegenheiten verfügen. Dem Jugendparlament soll ausserdem das Initiativrecht ins Erwachsenenparlament und mit qualifizierter Mehrheit das Recht zu Volksinitiative und Referendum zukommen.

Das Jugendparlament soll durch einen fachlich und pädagogisch kompetenten Parlamentsdienst begleitet und über seine Möglichkeiten und die Themen informiert werden. Es sollt über Kommissionen verfügen, an deren Sitzungen auf Einladung auch Mitglieder des Erwachsenenparlaments mit beratender Stimm teilnehmen.

Aktives und passives Wahlrecht für die Jugendparlamente sollen alle Kinder ab 13 Jahren automatisch erhalten. Jüngere Kinder sollen das passive Wahlrecht beantragen können. Die Obergrenze für das Wahlrecht soll bei 21 Jahren liegen. Die Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts soll für das Wahlrecht zu Jugendparlamenten keine Rolle spielen.

Die Wahlen sollen jedes Jahr stattfinden, wobei jeder Jahrgang einen Wahlkreis bildet. Das Wahlsystem soll ein Präferenzwahlsystem mit Proporzelementen sein, damit Jugendparteien möglich, aber nicht notwendig sind.

An Schulen, Gymnasien und Berufsschulen soll über das Jugendparlament informiert werden und Wahlkampf betrieben werden dürfen. Die Wahl selbst soll analog zu Wahlen der Erwachsenen brieflich oder an der Urne erfolgen. Dabei soll mit dem Wahlmaterial ein staatlich finanzierter Prospekt zur Vorstellung der Kandidierenden zugestellt werden.

Begründung

Jugendliche sollen früh erlernen, wie Politik funktioniert.

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