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PV-Beschluss #234

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Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 3: Wahlrecht und Parlament

Von Stefan Thöni vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antragstellender

  • Stefan Thöni

Antragstext

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 14, Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst

folgendes Kapitel ins Parteiprogramm aufzunehmen:

Parteiprogramm Teil IV, Kapitel 3: Wahlrecht und Parlament

Wir sind der Überzeugung, dass politische Vielfalt und die Vertretung vieler kleiner Parteien im Parlament positiv sind. Aus diesem Grund darf es keine Sperrklauseln oder andere Hürden für kleine Parteien geben und alle Parlaments- und Exekutivwahlen sollen nach proportionalem Wahlrecht, welches kleine Parteien nicht benachteiligt, erfolgen.

Geschlechterquoten und Quoten für Minderheiten sind Ungleichbehandlungen und Einschränkung der Wahlmöglichkeit und sollen deshalb nicht eingeführt werden. Wahlkreise sind als geografische Quoten abzuschaffen. Der Nationalrat soll in einer einzigen Listenwahl über die gesamte Schweiz gewählt werden. Als Verbesserung in diese Richtung würden wir auch die Einführung des Doppelproporzes begrüssen.

Der Ständerat verteilt die Stimmgewichte sehr unfair auf die Bevölkerung. Aus diesem Grund soll er zu einem Minderheitenrat umgestaltet werden. Dessen Wahl funktioniert in drei Schritten: Zunächst können jeweils 100 Stimmberechtigte einen thematischen Wahlkreis vorschlagen. Dann wählt jede Stimmberechtigte ihren Wahlkreis per Single Transferrable Vote aus. Dabei werden auf dem Stimmzettel viele thematische Wahlkreise, zu welchen die stimmberechtigte Person gehören möchte, in Reihenfolge der individuellen Präferenz aufgeschrieben. Dann werden immer der Wahlkreis mit den wenigsten Stimmen von allen Stimmzetteln gestrichen und jede Stimme dafür geht auf den nächst präferierten thematischen Wahlkreis über, bis nur die gewünschte Anzahl Wahlkreise übrig sind. Im letzten Schritt wählt dann jede stimmberechtigte Person im präferierten Wahlkreis jeweils eine Kandidierende mit relativer Mehrheit in den Minderheitenrat.

Die mehrfache Wiederwahl von Parlamentsmitgliedern führt zu einer Fokussierung auf Wahlkampf und einer Überalterung des Parlaments. Deshalb sollen alle zwei Jahre ein Drittel jeder Kammer gewählt werden und nach einer Amtszeit von sechs Jahren die Wiederwahl für immer ausgeschlossen sein. Damit trotzdem Diversität gewählt werden kann, soll der Nationalrat auf 600 Mitglieder und der Ständerat auf 90 Mitglieder erweitert werden.

Um die Rückkopplung des Parlaments an Volk ohne Wiederwahl zu gewährleisten, sollen die Stimmberechtigten die Parlamentarier jedes Jahr an der Urne bewerten. Die Bewertung soll über Sachfragen erfolgen, wobei jeder Stimmberechtigte nach Belieben fünf Punkte für die Zustimmung oder Ablehnung bei einer Schlussabstimmung verteilen kann. Die Punkte werden dann anhand des Stimmverhaltens des Parlamentariers aufsummiert und zur Ermittlung des Ruhestandesgehalts jedes Parlamentariers verwendet.

Die Mitglieder des National- und Ständerats sollen zukünftig Vollzeit im Parlament tätig sein und keine bezahlten Nebenämter ausüben dürfen. Zudem soll jeder Nationalrat zwei, jeder Ständerat vier vom Staat bezahlte wissenschaftliche Mitarbeiter zur Seite gestellt erhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Parlamentarier genügend Zeit haben, sich über alle wichtigen Fragen zu informieren und eine fundierte Meinung zu bilden.

Der Bundesrat soll zukünftig vom direkt vom Volk gewählt werden, jedoch zwingend in einer proportionalen Personenwahl oder einer Listenwahl, sodass alle grösseren politischen Richtungen vertreten sind. Die sieben Mitglieder des Bundesrates sollen für eine einzige Amtszeit von sieben Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl gewählt werden. Die Rückkopplung soll über eine jährliche Bewertung durch die Stimmberechtigten der Regierungsmitglieder mit nach Sachfragen erfolgen, welche das Ruhestandesgehalt beeinflusst. Dies setzt einen transparenten Bundesrat voraus, welchen wir ohnehin fordern.

Wenn ein Mitglied des Bundesrates seine Amtspflichten schwerwiegend verletzt oder nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben, soll er auf Antrag der Bundesversammlung durch das Bundesgericht seines Amtes enthoben werden.

Der Bundespräsident soll weiterhin ein Primus inter pares sein und keine zusätzliche Macht haben. Den Mitgliedern der Exekutive soll es ausserdem verboten sein, öffentlich Parteipolitik zu betreiben oder sich zu bevorstehenden Volksabstimmungen zu äussern.

Begründung

Ein faires Wahlrecht für mehr Teilhabe.

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