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PV-Beschluss #261

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Änderung des Organisationsstatuts betreffend Kommissionen

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Verfassung/Orgastatut/Ordnungen/Reglemente
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. b Abs. 5 PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,

beschliesst,

das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:

Art. 11 Abs. 1 lit. g wird wie folgt neu gefasst "die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Mitglieder des Präsidiums und der Kommissionen der Parteiversammlung;"

In Art. 11 wird folgender Absatz 11 angefügt: "Die Parteiversammlung kann durch Ordnung Kommissionen für Oberaufsicht oder Entscheidvorbereitung schaffen sowie deren Zusammensetzung, Amtszeit und Kompetenzen bestimmen. Die Kommissionen sind Organe der Partei."

Begründung

Im Orgastatut ist nur die Wahl von Revisoren definiert, aber weder eine Amtszeit noch eine Anzahl, noch irgendwelche Aufgaben für die Revisoren. Deshalb schlage ich vor, diese Regelung durch eine allgemeinere für Kommissionen zu ersetzen, falls wir irgendwann Kommissionen wie die Revisionskommission oder eine Geschäftsprüfungskommission bilden wollen.

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