PV-Beschluss #285
geschlossenÄnderung des Organisationsstatuts betreffend Nichtbezahlung der Beiträge
Beschreibung
Beschlussentwurf¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 7 Abs. 3, Art. 8 Abs. 2 lit. b PVerf,
beschliesst,
das Organisationstatut wie folgt zu ändern:
Zwischen Artikel 7 und 8 wird folgender Artikel eingefügt:
7a Nichtbezahlung der Beiträge
1 Ein Mitglied, welches mit Mitgliederbeiträgen mehr als ein Jahr im Verzug ist, kann von der Schiedsstelle auf Antrag des Vorstandes ausgeschlossen werden.
2 Nach einem Austritt oder Auschluss kann die Schiedsstelle auf Antrag des ehemaligen Mitglieds oder des Vorstandes die teilweise oder vollständige Stundung allfälliger noch nicht bezahlter Mitgliedsbeiträge beschliessen.
3 Die Partei verzichtet zwei Jahre nach dem Austritt oder Ausschluss als definitiv auf gestundeten Beiträge, es sei denn, die betreffende Person stellt einen neuen Antrag auf Aufnahme oder die Schiedsstelle stellt auf Antrag des Vorstandes fest, dass die Person der Partei vor oder nach ihrem Austritt oder Ausschluss politischen oder finanziellen Schaden zugefügt hat.
4 Würde die Bezahlung ausstehender Mitgliederbeiträge für ein aktuelles oder ehemaliges Mitglied zu einer unbilligen soziale Härte führen, so kann die Schiedsstelle auf Antrag der betroffenen Person oder des Vorstandes den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf diese Beiträge beschliessen.
Begründung¶
Nach aktueller Rechtslage müsste der Vorstand alle ausstehenden Mitgliederbeiträge eintreiben und im Extremfall die Betreibung einleiten, auch wo dies aufgrund vergangener Verdienste von Mitglieder unangemessen wäre. Dieses Problem soll mit dieser Änderung des Orgastatuts behoben werden.