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PV-Beschluss #297

geschlossen

Änderung Parteiprogramm betreffend Einbürgerung

Von Stefan Thöni vor 12 Monaten hinzugefügt. Vor 2 Monaten aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Parteiprogramm
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Änderung des Parteiprogramms betreffend Einbürgerung
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 9 PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,

beschliesst

das Parteiprogramm wie folgt zu ändern:

In Teil II Kapitel 6 Abs. 2 S. 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "zwei" ersetzt und es werden die Worte "eine Landessprache spricht" und das Komma davor gestrichen.

Synopose

Alter Text:

Die Einbürgerung soll jedem Menschen offen stehen, der drei Jahre in der Schweiz gelebt hat, eine Landessprache spricht und weder wegen Verbrechen noch wegen wiederholten Vergehen verurteilt wurde. Einbürgerungstests mit Volklorewissen, welches auch vielen Schweizer Bürgerinnen fremd ist und willkürliche Verfahren mit politischer Färbung sollen abgeschafft werden. Ehegatten und Kindern von Schweizer Bürgern sollen ohne weitere Voraussetzung eingebürgert werden.

Neuer Text:

Die Einbürgerung soll jedem Menschen offen stehen, der zwei Jahre in der Schweiz gelebt hat und weder wegen Verbrechen noch wegen wiederholten Vergehen verurteilt wurde. Einbürgerungstests mit Volklorewissen, welches auch vielen Schweizer Bürgerinnen fremd ist und willkürliche Verfahren mit politischer Färbung sollen abgeschafft werden. Ehegatten und Kindern von Schweizer Bürgern sollen ohne weitere Voraussetzung eingebürgert werden.

Begründung

Die Einbürgerung soll am Anfang der Integration stehen und diese fördern, statt der Integration im Weg zu stehen. Insbesondere Menschen, die im Arbeitsalltag nahezu ausschliesslich Englisch sprechen können interessiert und gut informiert sein, obschon sie keine Landessprache sprechen. Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen kann ausserdem Treiber für das Erlernen einer Landessprache sein. Zudem ist die Notwendigkeit, eine Landessprache zu sprechen diskriminierend, denn Kinder von Auslandsschweizer*innen erwerben nicht nur die Staatsbürgerschaft sondern auch das Recht an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen ohne Rücksicht auf das Erlernen einer Landessprache.

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