PV-Beschluss #301
geschlossenÄnderung des Organisationsstatut betreffend Vertretung durch den Parteigerichtshof
Beschreibung
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 10 Abs. 8 PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,
beschliesst,
das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
Art. 17 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Der Parteigerichtshof kann die Vertretung der Partei gegenüber staatlichen Gerichten, Behörden und Privaten übernehmen, wenn einer seiner Entscheide Streitgegendstand ist und geniesst dabei Priorität vor allen anderen Organen. Er kann zur Durchsetzung seiner Entscheide im Namen der Partei Klagen oder Beschwerden erheben und alle Rechtsmittel einlegen."
Bisheriger Text¶
Art. 17 Abs. 3:
"Der Parteigerichtshof kann seine Entscheide im Namen der Partei vor ordentlichen
Gerichten vertreten. Er geniesst dabei Priorität vor allen anderen Organen."
Begründung¶
Es handelt sich um eine Klarstellung zur Aussenvertretung durch den PGH wenn dieser bereits entscheiden hat.