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PV-Beschluss #302

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Änderung des Organisationsstatuts betreffend Ordnungsmassnahmenkompetenz des Parteigerichtshofs

PV-Beschluss #302: Änderung des Organisationsstatuts betreffend Ordnungsmassnahmenkompetenz des Parteigerichtshofs

Von Stefan Thöni vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Verfassung/Orgastatut/Ordnungen/Reglemente
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 10 Abs. 8 PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,

beschliesst,

das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:

In Art. 17 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1bis eingefügt:

"Der Parteigerichtshof kann vorsätzliche Behinderungen seiner Arbeit, vorsätzliche Missachtungen seiner Anordnungen und Verstösse in vor ihm geführten Verfahren mit Ordnungsmassnahmen sanktionieren. Seine diesbezüglichen Entscheide sind innerparteilich unanfechtbar."

Begründung

Wenn eine Sache schon vor dem PGH hängig ist, soll der auch zuständig direkt zuständig sein, weitere Verstösse aus dem Verfahren zu Sanktionieren.

AA Von Atropos Atropos vor fast 2 Jahren aktualisiert Aktionen #1

  • Status wurde von Neu zu Traktandiert/Punkte geändert

BE Von Back End vor fast 2 Jahren aktualisiert Aktionen #2

  • Status wurde von Traktandiert/Punkte zu Traktandiert geändert

AA Von Atropos Atropos vor mehr als 1 Jahr aktualisiert Aktionen #3

  • Zielversion wurde auf UA 24.1 gesetzt

AA Von Atropos Atropos vor mehr als 1 Jahr aktualisiert Aktionen #4

  • Status wurde von Traktandiert zu Angenommen/Punkte geändert

BE Von Back End vor mehr als 1 Jahr aktualisiert Aktionen #5

  • Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
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