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Beschluss #334
geschlossenAusgabenbeschluss BörA ÖffG/Datenschutz VGer/ZG
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschluss¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 3 Abs. 13 und 15 PVerf, Art. 10 Abs. 3 lit. a, 13 Abs. 1 lit. c und e OS,
beschliesst,
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, mit welchem dieses jede Einsicht in amtliche Dokumente betreffend seine Datenbearbeitung verweigert, zu führen und hierfür den Kostenvorschuss auszulegen. Er beauftragt Stefan Thöni mit der Prozessführung.
Begründung¶
Die willkürliche Totalverweigerung ist nicht hinnehmbar.
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#1
Von Stefan Thöni vor 28 Tagen aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen/Punkte geändert
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#2
Von Back End vor 28 Tagen aktualisiert
- Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
50 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/Vorstand/Beteiligung
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