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PV-Beschluss #353

geschlossen

Orgastatutänderungen betreffend Ordnungen

Von Stefan Thöni vor 2 Monaten hinzugefügt. Vor etwa 2 Monaten aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Verfassung/Orgastatut/Ordnungen/Reglemente
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Orgastatutänderungen betreffend Ordnungen
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 13 Abs. 1 und 2 OS,

beschliesst,

das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:

An Art. 11 wird folgender Absatz 12 angefügt: "Die Parteiversammlung kann in Ordnungen neue Rechte und Pflichten der Mitglieder oder Organe sowie Zuständigkeiten, welche nicht explizit einem Organ zugewiesen sind begründen oder untergeordnete Organe schaffen, soweit dies mit der Parteiversammlung und diesem Organisationsstatut vereinbar ist."

Begründung

Aus dem konkreten Anlass einer vorgeschlagenen Ordnung über Rechte an Inhalten wurde festgestellt, dass die Ordnungen, welche immer als von der Parteiversammlung festgesetzte Regeln unterer Stufe gedacht waren, bislang im Organisationsstatut nicht zweifelsfrei definiert sind. Dem sollt mit diesem Antrag abgeholfen werden.

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