PV-Beschluss #353
geschlossenOrgastatutänderungen betreffend Ordnungen
Beschreibung
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 13 Abs. 1 und 2 OS,
beschliesst,
das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
An Art. 11 wird folgender Absatz 12 angefügt: "Die Parteiversammlung kann in Ordnungen neue Rechte und Pflichten der Mitglieder oder Organe sowie Zuständigkeiten, welche nicht explizit einem Organ zugewiesen sind begründen oder untergeordnete Organe schaffen, soweit dies mit der Parteiversammlung und diesem Organisationsstatut vereinbar ist."
Begründung¶
Aus dem konkreten Anlass einer vorgeschlagenen Ordnung über Rechte an Inhalten wurde festgestellt, dass die Ordnungen, welche immer als von der Parteiversammlung festgesetzte Regeln unterer Stufe gedacht waren, bislang im Organisationsstatut nicht zweifelsfrei definiert sind. Dem sollt mit diesem Antrag abgeholfen werden.