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PV-Beschluss #355

geschlossen

Genehmigung der Bezahlung für die Vertretung vor Bundesgericht

Von Stefan Thöni vor 2 Monaten hinzugefügt. Vor etwa 2 Monaten aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Finanzen
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Genehmigung der Bezahlung für die Vertretung vor Bundesgericht
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Antrag

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 55 ZGB,

genehmigt die Bezahlung von Stefan Thöni für die Vertretung der PARAT vor Bundesgericht im Fall gegen das Verwaltungsgericht zu betreffend Zugang zu amtliche Dokumenten betreffend Datenbearbeitung in Höhe von 800 Franken.

Begründung

Es handelt sich um den Versuch, von Bundesgericht eine Parteientschädigung auf Kosten des Kantons Zug zugesprochen zu erhalten. Dazu muss der Vertreter der Partei auch effektiv und unabhängig von Ausgang des Verfahrens bezahlt werden.

Da der Vertreter auch das einzige Vorstandsmitglied der Partei ist, muss die Parteiversammlung dieses Insichgeschäft genehmigen, damit es rechtswirksam ist.

Ich habe keine Zweifel, dass die Partei zusätzliche Einnahmen in entsprechender Höhe generieren kann, falls diese Bezahlung genehmigt wird.

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