PV-Beschluss #355
geschlossenGenehmigung der Bezahlung für die Vertretung vor Bundesgericht
Beschreibung
Antrag¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 55 ZGB,
genehmigt die Bezahlung von Stefan Thöni für die Vertretung der PARAT vor Bundesgericht im Fall gegen das Verwaltungsgericht zu betreffend Zugang zu amtliche Dokumenten betreffend Datenbearbeitung in Höhe von 800 Franken.
Begründung¶
Es handelt sich um den Versuch, von Bundesgericht eine Parteientschädigung auf Kosten des Kantons Zug zugesprochen zu erhalten. Dazu muss der Vertreter der Partei auch effektiv und unabhängig von Ausgang des Verfahrens bezahlt werden.
Da der Vertreter auch das einzige Vorstandsmitglied der Partei ist, muss die Parteiversammlung dieses Insichgeschäft genehmigen, damit es rechtswirksam ist.
Ich habe keine Zweifel, dass die Partei zusätzliche Einnahmen in entsprechender Höhe generieren kann, falls diese Bezahlung genehmigt wird.