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PV-Beschluss #94

geschlossen

Position zur Medienförderung

Von Stefan Thöni vor etwa 4 Jahren hinzugefügt. Vor fast 4 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Positionspapier
Zielversion:
Antragsteller:

Beschreibung

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 3 Abs. 7 und 14 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. a OS,

beschliesst

folgende Position der PARAT zur Medienförderung:
  1. Eine Medien- bzw. Journalismusförderung ist richtig und wichtig für die Demokratie in der Schweiz. Das direktedemokratische System hat einen hohen Bedarf an detaillierter Information, bei gleichzeitig geographisch bedingt wenig Kundschaft.
  2. Statt Subventionen an Erträgen aus der Leserschaft festzumachen sollen Löhne von Journalisten subventioniert werden. Damit wird Quantität und Qualität der journalistischen Produkte statt Unterhaltungswert und Klicks gefördert.
    1. Die Subventionierung muss an strenge Bedingungen geknüpft werden:
    2. Die Redaktionelle Unabhängigkeit muss durch die Struktur des Medienunternehmens sichergestellt sein. Insbesondere politischer und kommerzieller Einfluss durch Eigentümer und Investoren muss ausgeschlossen sein.
    3. Die Verpflichtung auf den Journalistencodex muss durch empfindliche Kürzung der Subventionen bei wiederholter Rüge durch den Presserat untermauert werden.
    4. Inhalte von geförderten Medien müssen wenige Tage nach der ersten Publikation in einem frei zugänglichen Archiv eingestellt werden und von dort frei verbreitet und bearbeitet werden können.
  3. Die Subventionierung von Unterhaltungssendungen, Sportübertragungen und Spielfilmen sowie der Verteilung von gedruckten Zeitungen muss eingestellt werden. Insgesamt soll aber nicht weniger Geld für die Medienförderung ausgegeben werden.
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