PV-Beschluss #98
geschlossenParteiverfassungsänderung betreffend oberstes Judikativorgan
Beschreibung
Beschluss¶
Die Parteiversammlung,
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf,
beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern:
Am Ende von Art. 10 Abs. 8 wird folgendes hinzugefügt: "Die obersten Judikativorgane bestimmen ihre Geschäftsverteilung, Prioritäten und Termine sowie ihren Vorsitz selbst. Jede Änderung des Organisationsstatuts, welche die Mitgliederzahl von obersten Judikativorganen vergrössert benötigt verfassungsändernde Mehrheit."
Begründung¶
Zwei beliebte Tricks, unliebsame Gerichte auszuschalten sind Eingriffe in die Geschäftsverteilung und die Erweiterung um genehme Richter. Um die Rolle des Parteigerichtshofs als Hüter dieser Verfassung zu festigen sollten wir diesen Methoden vorbeugen, solange Verfassungsänderungen noch einfach zu bewerkstelligen sind.
Prozedurales¶
Dieser Antrag dient als Diskussionsgrundlage. Auf eine separate Urabstimmung wird verzichtet.
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