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PV-Beschluss #98

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Parteiverfassungsänderung betreffend oberstes Judikativorgan

Von Stefan Thöni vor fast 4 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Verfassung/Orgastatut/Ordnungen/Reglemente
Zielversion:
Antragsteller:

Beschreibung

Beschluss

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf,

beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern:

Am Ende von Art. 10 Abs. 8 wird folgendes hinzugefügt: "Die obersten Judikativorgane bestimmen ihre Geschäftsverteilung, Prioritäten und Termine sowie ihren Vorsitz selbst. Jede Änderung des Organisationsstatuts, welche die Mitgliederzahl von obersten Judikativorganen vergrössert benötigt verfassungsändernde Mehrheit."

Begründung

Zwei beliebte Tricks, unliebsame Gerichte auszuschalten sind Eingriffe in die Geschäftsverteilung und die Erweiterung um genehme Richter. Um die Rolle des Parteigerichtshofs als Hüter dieser Verfassung zu festigen sollten wir diesen Methoden vorbeugen, solange Verfassungsänderungen noch einfach zu bewerkstelligen sind.

Prozedurales

Dieser Antrag dient als Diskussionsgrundlage. Auf eine separate Urabstimmung wird verzichtet.

Aktionen #1

Von Stefan Thöni vor mehr als 3 Jahren aktualisiert

  • Zielversion wurde auf PV 2020.1 gesetzt
Aktionen #2

Von Atropos Atropos vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Traktandiert/Punkte geändert
Aktionen #3

Von Back End vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Traktandiert/Punkte zu Traktandiert geändert
Aktionen #4

Von Atropos Atropos vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Traktandiert zu Angenommen/Punkte geändert
Aktionen #5

Von Back End vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
Aktionen #6

Von Atropos Atropos vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Angenommen zu Erledigt geändert
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