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PV-Beschluss #98

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Parteiverfassungsänderung betreffend oberstes Judikativorgan

Von Stefan Thöni vor mehr als 4 Jahren hinzugefügt. Vor fast 4 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Verfassung/Orgastatut/Ordnungen/Reglemente
Zielversion:
Antragsteller:
Abstimmungstitel 1:
Abstimmungstitel 2:
Abstimmungstitel 3:

Beschreibung

Beschluss

Die Parteiversammlung,

gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf,

beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern:

Am Ende von Art. 10 Abs. 8 wird folgendes hinzugefügt: "Die obersten Judikativorgane bestimmen ihre Geschäftsverteilung, Prioritäten und Termine sowie ihren Vorsitz selbst. Jede Änderung des Organisationsstatuts, welche die Mitgliederzahl von obersten Judikativorganen vergrössert benötigt verfassungsändernde Mehrheit."

Begründung

Zwei beliebte Tricks, unliebsame Gerichte auszuschalten sind Eingriffe in die Geschäftsverteilung und die Erweiterung um genehme Richter. Um die Rolle des Parteigerichtshofs als Hüter dieser Verfassung zu festigen sollten wir diesen Methoden vorbeugen, solange Verfassungsänderungen noch einfach zu bewerkstelligen sind.

Prozedurales

Dieser Antrag dient als Diskussionsgrundlage. Auf eine separate Urabstimmung wird verzichtet.

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