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Beschluss #299

Von Stefan Thöni vor 12 Monaten aktualisiert

h2. Beschluss 

 Der Vorstand, 

 gestützt auf Art. 3 Abs. 3 PVerf, 11 Abs. 2 lit. b, 13 Abs. 3 OS, 

 beschliesst, 

 dass die PARAT das Referendum gegen den "Änderung des Obligationenrechts betreffend Erschwerung erschwerung der Untermiete":https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/rf/cr/2023/20232768.html unterstützt. 

 Der Beschluss untersteht dem fakultativen parteiinternen Referendum bis 3. Dezember 2023 um 12:00 Uhr. 

 h2. Begründung 

 Die Erschwerung der Untermiete widerspricht den Interessen der Mieter, welche regelmässig die wirtschaftlich Schwächeren sind.

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