Beschluss #299
Von Stefan Thöni vor 12 Monaten aktualisiert
h2. Beschluss Der Vorstand, gestützt auf Art. 3 Abs. 3 PVerf, 11 Abs. 2 lit. b, 13 Abs. 3 OS, beschliesst, dass die PARAT das Referendum gegen den "Änderung des Obligationenrechts betreffend Erschwerung erschwerung der Untermiete":https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/rf/cr/2023/20232768.html unterstützt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen parteiinternen Referendum bis 3. Dezember 2023 um 12:00 Uhr. h2. Begründung Die Erschwerung der Untermiete widerspricht den Interessen der Mieter, welche regelmässig die wirtschaftlich Schwächeren sind.