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Beschluss #84

Von Stefan Thöni vor etwa 4 Jahren aktualisiert

h2. Beschluss 

 Der Vorstand, 

 gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. c sowie Art. 13 Abs. 1 lit. a, b und e OS, 

 beschliesst: 

 1. Mitglieder, die an Ausschreibungen des Vorstands im Grafikbereich, insbesondere für das Design von Druckerzeugnissen und Grafikelementen für den Onlinebereich, teilnehmen möchten, haben sich beim Vorstand hierfür anzumelden. Nur die hier angemeldeten Mitglieder werden vom Ausschreibungsverfahren benachrichtigt. 

 2. Wenn nur ein Mitglied für Ausschreibungen im Grafikbereich angemeldet ist können Aufträge freihändig an dieses Mitglied vergeben werden. Wenn das Mitglied den Auftrag ablehnt kann er freihändig an ein beliebiges Mitglied vergeben werden. 

 3. Wenn kein Mitglied für Ausschreibungen im Grafikbereich angemeldet ist können Aufträge freihändig an ein beliebiges Mitglied vergeben werden. 

 4. Das oben beschriebene Verfahren kommt 7 Tage nach Bekanntgabe des Anmeldeerfordernisses zur Anwendung. 

 h2. Begründung 

 Solange nur ein Mitglied Grafikarbeiten macht, hat eine Ausschreibung keinen Sinn.

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