PV-Beschluss #139
Von Stefan Thöni vor fast 4 Jahren aktualisiert
h2. Antrag Die Parteiversammlung, gestützt auf Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, beschliesst die Nein-Parole zur "Änderung Änderung der Kantonsverfassung ZH bezüglich Finanzkompetenzen":https://www.zh.ch/bin/zhweb/publish/regierungsratsbeschluss-unterlagen./2020/1275/Abstimmungszeitung_2021-03-07.pdf Finanzkompetenzen. h2. Begründung Die Verfassungsänderung löste das Problem nicht, dass gegen Ausgabenbeschlüsse des Regierungsrats kein Rechtsmittel gegeben ist. Zudem wird Kompetenz vom Kantonsrat auf den Regierungsrat übertragen.