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PV-Beschluss #139

Von Stefan Thöni vor fast 4 Jahren aktualisiert

h2. Antrag 

 Die Parteiversammlung, 

 gestützt auf Art. 11 Abs. 2 lit. a OS, 

 beschliesst 

 die Nein-Parole zur "Änderung Änderung der Kantonsverfassung ZH bezüglich Finanzkompetenzen":https://www.zh.ch/bin/zhweb/publish/regierungsratsbeschluss-unterlagen./2020/1275/Abstimmungszeitung_2021-03-07.pdf Finanzkompetenzen. 

 h2. Begründung 

 Die Verfassungsänderung löste das Problem nicht, dass gegen Ausgabenbeschlüsse des Regierungsrats kein Rechtsmittel gegeben ist. Zudem wird Kompetenz vom Kantonsrat auf den Regierungsrat übertragen.

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