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Beschluss #24

Von Stefan Thöni vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Der Vorstand möge beschliessen, 

 mit interessierten Mitgliedern der Piratenpartei Schweiz Gespräche über eine Wiedervereinigung aufzunehmen, 

 mit der Massgabe, dass eine Wiedervereinigung nur stattfinden kann, falls 
 a) falls sich die wiedervereinigte Partei einen inhaltlichen und verhaltenmässigen Grundkonsens gibt, der im wesentlichen mit den Idealen der Piratenpartei Zentralschweiz übereinstimmt, diesen Grundkonsens gegenüber allen Mitglieder durchsetzt und Mitglieder, die nicht mit dem Grundkonsens übereinstimmt auschliesst; 
 b) falls die wiedervereinigte Partei wesentliche Schritte unternimmt, um zukünftig einen starken Zusammenhalt auf nationaler Ebene zu erreichen und weitere kantonale und lokale Alleingänge inhaltlicher und organisatorischer Art zu verhindern; 
 c) falls die wiedervereinigte Partei eine Unvereinbarkeit mit rechten Organisationen und das Verbot der Mitgliedschaft in anderen Parteien aufnimmt.

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