Beschluss #195
Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
h2. Beschluss Der Vorstand, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c OS i.V.m. Art. 13 Abs. 3 OS, beschliesst, dass die PARAT Stefan Thöni zur Wahl für ein Ersatzmitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 15. Mai 2022 aufstellt. h2. Begründung Eine stille Wahl soll verhindert und der Postenschacher erneut herausgefordert werden. h2. Referendum Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 13 Abs. 3 OS.