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Beschluss #195

Von Stefan Thöni vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

h2. Beschluss 

 Der Vorstand, 

 gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 11 Abs. 2 lit. c OS i.V.m. Art. 13 Abs. 3 OS, 

 beschliesst, 

 dass die PARAT Stefan Thöni zur Wahl für ein Ersatzmitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 15. Mai 2022 aufstellt. 

 h2. Begründung 

 Eine stille Wahl soll verhindert und der Postenschacher erneut herausgefordert werden. 

 h2. Referendum 

 Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 13 Abs. 3 OS. 

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