Beschluss #217
Von Stefan Thöni vor etwa 2 Jahren aktualisiert
h2. Beschlussvorlage
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 13 Abs. 1 lit. c, Art. 11 Abs. 2 lit. e i.V.m. Art. 13 Abs. 3 OS,
beschliesst:
* die Budgetposten Vorstand/Rechtsmittel und Spenden um je 1'200 Franken zu erhöhen;
* 1'200 Franken für die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht wegen der Plakatierung auf öffentlichem Grund unter Verwaltung der SBB auszugeben.
h2. Fakulatives Referendum
Der Vorstandsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum bis Sonntag, 4. September 2022, 12:00 Uhr.
h2. Begründung
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt einen Kostenvorschuss vom 1'200 Franken, die Stefan Thöni zu spenden bereit ist.