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2020-09-23 » Historie » Version 1

Stefan Thöni, 23.09.2020 21:38

1 1 Stefan Thöni
h1. Protokoll der Parteiversammlung 2020.2
2
3
* Datum: Mittwoch, 23. September 2020
4
* Beginn: 20:13 Uhr
5
* Ort: mumble.parat.swiss
6
* Teilnehmer: Stefan, Moira, Lumi
7
8
h2. Aussprache
9
10
Kein Bedarf.
11
12
h2. Genehmigung der Tagesordnung
13
14
* Dafür: 3
15
* Dagegen: 0
16
* Enthaltung: 0
17
18
h2. Anträge
19
20
h3. Beitritt Digiges
21
22
h4. Antrag
23
24
Die Parteiversammlung,
25
26
gestützt auf Art. 11 Abs. 2 lit. f OS,
27
28
beschliesst:
29
30
Die PARAT tritt der Digitalen Gesellschaft Schweiz bei.
31
32
h4. Begründung
33
34
Die Digiges vertritt bei den für uns (auch) wichtigen netzpolitischen Themen weitgehend unsere Positionen. Das zivilgesellschaftlichen Lobbying der Digiges ergänzt den politischen Druck, den wir ausüben wollen. Zudem können wir im Rahmen der Digiges für uns wichtige Kontakte knüpfen. Der Mitgliederbeitrag von 75 Franken pro Jahr ist für uns bezahlbar.
35
36
h4. Abstimmung
37
38
* Dafür: 3
39
* Dagegen: 0
40
* Enthaltung: 0
41
42
h3. Orgastatutänderung betreffend Parolen
43
44
h4. Antrag
45
46
Die Parteiversammlung,
47
48
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. b PVerf, Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,
49
50
beschliesst,
51
52
das Organisationstatut wie folgt zu ändern:
53
54
An Artikel 11 werden die folgenden Absätze hinzugefügt:
55
56
9 Wurde die Unterstützung eines Referendums beschlossen, so gilt ohne anderslautenden Beschluss auch die Nein-Parole zur entsprechend Vorlage als beschlossen.
57
58
10 Wurde die Unterstützung einer Volksinitiative beschlossen, so gilt ohne anderslautenden Beschluss auch die Ja-Parole zum Initativtext als beschlossen. Zum allfälligen Gegenvorschlag gilt, falls die Volksinitiative zurückgezogen wurde, die Ja-Parole, andernfalls die Nein-Parole als beschlossen.
59
60
h4. Begründung
61
62
Klarstellung, dass Parolen zu Initiativen und Referenden, die wir unterstützt haben, normalerweise nicht beschlossen werden müssen.
63
64
h4. Abstimmung
65
66
* Dafür 3
67
* Dagegen: 0
68
* Enthaltung: 0
69
70
h3. Parteiverfassungsänderung betreffend oberstes Judikativorgan
71
72
h4. Antrag
73
74
Die Parteiversammlung,
75
76
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a PVerf,
77
78
beschliesst, die Parteiverfassung wie folgt zu ändern:
79
80
Am Ende von Art. 10 Abs. 8 wird folgendes hinzugefügt: "Die obersten Judikativorgane bestimmen ihre Geschäftsverteilung, Prioritäten und Termine sowie ihren Vorsitz selbst. Jede Änderung des Organisationsstatuts, welche die Mitgliederzahl von obersten Judikativorganen vergrössert, benötigt verfassungsändernde Mehrheit."
81
82
h4. Begründung
83
84
Zwei beliebte Tricks, unliebsame Gerichte auszuschalten sind Eingriffe in die Geschäftsverteilung und die Erweiterung um genehme Richter. Um die Rolle des Parteigerichtshofs als Hüter dieser Verfassung zu festigen sollten wir diesen Methoden vorbeugen, solange Verfassungsänderungen noch einfach zu bewerkstelligen sind.
85
86
h4. Abstimmung
87
88
* Dafür: 3
89
* Dagegen: 0
90
* Enthaltung: 0
91
92
h3. Orgastatutänderung betreffend Möglichkeiten der Schiedsstelle
93
94
h4. Antrag
95
96
Die Parteiversammlung,
97
98
gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. b PVerf,
99
100
beschliesst, das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
101
102
In Art. 14 wird das Wort "Wiedergutmachung" durch "Genugtuung" ersetzt.
103
104
Art. 16 Abs. 1 lit b wird wie folgt neu gefasst: "Organe oder Mitglieder werden verpflichtet, die Folgen ihrer unrechtmässigen Handlungen zu beseitigen;"
105
106
Art. 16 Abs. 1 lit d wird eingefügt: "Organe und Mitglieder werden verpflichtet, unrechtmässiges Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
107
108
h4. Begründung
109
110
Dieser Antrag beinhaltet eine Klarstellung und behebt zwei Lücken:
111
112
* Das Wort "Wiedergutmachung" könnte als Schadenersatz für materielle Schäden verstanden werden. Was wir aber meinen ist Genugtuung für seelische Unbill oder unbezifferbaren Imageschaden der Partei.
113
* Mitglieder konnten bislang durch die Schiedsstelle nicht verpflichtet werden, Schaden wieder gut zu machen. Würde beispielsweise ein Mitglied Eigentum der Partei beschädigen, so müsste die Partei dies direkt vor einem ordentlichen Gericht einklagen.
114
* Mitglieder und Organe konnten bislang nicht verpflichtet werden, in Zukunft etwas unrechtes nicht mehr zu tun. Diese in die Zukunft gerichtete Massnahme kann jedoch in vielen Fälle wichtiger und produktiver sein als eine Ordnungsmassnahme.
115
116
h4. Abstimmung
117
118
* Dafür: 3
119
* Dagegen: 0
120
* Enthaltung: 0
121
122
h3. Orgastatutänderung betreffend Sektionen
123
124
h4. Antrag
125
126
Die Parteiversammlung,
127
128
gestützt auf Art. 11 Abs. 3 PVerf und Art. 11 Abs. 1 lit. d OS,
129
130
beschliesst,
131
132
das Organisationsstatut wie folgt zu ändern:
133
134
In Art. 18 Abs. 2 wird bei lit. c der Punkt durch ein Strichkomma ersetzt und anschliessend folgende Litterae angefügt:
135
d. lokale Initativen und Referenden unterstützen;
136
e. Parolen zu lokalen Volksabstimmungen fassen.
137
138
h4. Begründung
139
140
Die Möglichkeit der Sektionen bezüglich kantonalen und kommunalen Referenden, Initiativen und Volksabstimmungen ist bisher nicht geregelt.
141
142
h4. Abstimmung
143
144
* Dafür: 3
145
* Dagegen: 0
146
* Enthaltung: 0
147
148
h3. Parolenfassung - Verhüllungsverbot
149
150
h4. Antrag
151
152
Die Parteiversammlung,
153
154
gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 PVerf sowie Art. 11 Abs. 2 lit. b OS,
155
156
beschliesst
157
158
die Nein-Parole zur Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Verhüllungsverbot'
159
160
h4. Begründung
161
162
Diese Volksinitative richtet sich gegen religiöse Verhüllung, bezweckt also Diskriminierung. Zudem schadet es keinem anderen Menschen, wenn sich jemand verhüllt. Die tatsächliche Gleichstellung aller Geschlechtsidentitäten in religiösen Familien in wird niemals dadurch erreicht, dass ein Symbol der Ungleichheit verboten wird.
163
164
h4. Abstimmung
165
166
* Dafür: 3
167
* Dagegen: 0
168
* Entghaltung: 0
169
170
h3. Parteiprogramm - Präambel und Struktur
171
172
h4. Antrag
173
174
Die Parteiversammlung,
175
176
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
177
178
beschliesst folgenden Titel, Präambel und Struktur des Parteiprogramms:
179
180
> **Parteiprogramm der PARAT**
181
>
182
> Oberstes Ziel der PARAT ist, dass möglichst jeder Mensch aktuell und in Zukunft selbstbestimmt leben kann. Die Selbstbestimmung bedingt die Teilhabe am Wohlstand, die Freiheit von direkten Einschränkungen und Manipulation, die Teilhabe am demokratischen Prozess und die Erhaltung der Lebensgrundlagen für die Zukunft.
183
>
184
> **Teil I: Teilhabe**
185
>
186
> **Teil II: Freiheit**
187
>
188
> **Teil III: Zukunft**
189
>
190
> **Teil IV: Demokratie**
191
192
h4. Begründung
193
194
Es wird Zeit, den Grundstein für das Parteiprogramm zu legen.
195
196
h4. Abstimmung
197
198
* Dafür: 3
199
* Dagegen: 0
200
* Enthaltung: 0
201
202
h3. Parteiprogramm - Wettbewerbsrecht
203
204
h4. Antrag
205
206
Die Parteiversammlung,
207
208
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
209
210
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
211
212
> **Kapitel 8: Wettbewerbsrecht**
213
>
214
> Wir halten Wettbewerb für einen guten Mechanismus für die Innovation von Produkten und Dienstleistungen. In gewissen Bereichen ist aber per se kein Wettbewerb möglich und in anderen Bereichen muss der Staat vermehrt eingreifen, um Wettbewerb zu schaffen.
215
>
216
> Im Bereich von Webplattformen wird der Wettbewerb durch den Netzwerkeffekt geschädigt. Aus diesem Grund wollen wir, dass alle grossen Webseiten, insbesondere Soziale Medien und Shops eine freie, offene und standardisierte Schnittstelle anbieten müssen, über welche alle Funktionen der Seite bedienbar sind. Diese Schnittstelle darf nur solchen Beschränkungen unterliegen, die zur Bekämpfung von Spam und Kriminalität unbedingt notwendig sind.
217
>
218
> Alle Leitungssystem, insbesondere Wasser, Strom, Gas, Internet, Schiene und Strasse sollen zu 100% im Staatsbesitz sein und zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Menschen betrieben werden. Bei Strom, Gas, Internet, Strasse, Schiene und alle anderen Verkehrswege sollen jedoch alle Privatunternehmen zu gleichen Bedingungen ihre Dienstleistungen über das Netz anbieten können.
219
>
220
> Alle Internetzugänge, egal ob Leitungsbasiert oder Mobil sollen strikte Netzneutralität einhalten. Dazu gehört, dass Datenströme aller Nutzer und aller internetbasierten Dienste gleich behandelt werden müssen. Die Bevorzugung von Diensteklassen mit Echtzeitanforderungen soll nur erlaubt sein, wenn diese Klassen jedem Nutzer und jedem Anbieter von Internetdiensten ohne Aufpreis zur Verfügung stehen. Generell soll es Internetprovidern verboten sein, von Anbieter von Internetdiensten Geld für Durchleitung oder das Anbieten von Inhalten für die Zugangskunden zu nehmen. Alle Internetprovider, Carrier und Rechenzentren sollen mit jedem anderen solchen Unternehmen kostenlos direkt Datenaustausch (Interkonnektion) machen müssen.
221
>
222
> Parallelimporte sollen erlaubt und Bedingungen von Herstellern und Importeuren an Vertriebe und Läden jenseits von Preisen bzw. Umsätzen grundsätzlich verboten sein. Insbesondere soll es Herstellern und Importeuren untersagt sein, gewisse Vertriebe und Läden gar nicht oder zu diskriminierenden Bedingungen zu beliefern.
223
224
h4. Begründung
225
226
Das Wettbewerbsrecht ermöglicht die positive Nutzung der Marktwirtschaft.
227
228
h4. Abstimmung
229
230
* Dafür: 3
231
* Dagegen: 0
232
* Enthaltung: 0
233
234
h3. Parteiprogramm - Gesundheitspolitik
235
236
h4. Antrag
237
238
Die Parteiversammlung,
239
240
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
241
242
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
243
244
> **Kapitel 7: Gesundheitspolitik**
245
>
246
> Die Gesundheitspolitik muss auf Fakten und rationale Überlegung beruhen. Oberstes Ziel der Gesundheitsversorgung ist das freie, selbstbestimmte Leben aller Menschen.
247
>
248
> In der Gesundheitsbranche können marktwirtschaftliche Prinzipien nicht funktionieren, da jeder Mensch die bestmögliche Behandlung erhalten soll und im Notfall gar nicht in der Lage ist, Angebot zu vergleichen. Menschen können auch schlecht abschätzen, ob sie eine Behandlung brauchen und falls ja welche. Ausserdem muss die Gesundheitsbranche viele Einrichtungen für den Notfall vorhalten, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lassen.
249
>
250
> Aus diesem Grund soll die gesamte Gesundheitsversorgung, d.h. Spitäler, Kliniken und Ärzte direkt aus Steuergeldern bezahlt werden. Die Krankenkassen sollen abgeschafft und die Gesundheitsversorgung für den Patienten grundsätzlich kostenlos werden. Eine kleine Missbrauchsgebühr auf initiale Arztkonsultationen soll dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung nicht grundlos in Anspruch genommen wird.
251
>
252
> Der staatliche Gesundheitsdienst soll so ausgestattet sein, fast niemand sein Leben oder seine Gesundheit verliert, weil es an Ressourcen fehlt. An Stelle vieler kleiner Spitäler sollen weniger grössere Spitäler treten, die eine bessere und spezialisiertere Gesundheitsversorgung bieten können. Die sogenannte alternative Medizin soll hingegen ausschliesslich privat bezahlt werden.
253
>
254
> Es gibt keinen rationalen Grund, nach dem Tod nicht seine Organe zu spenden. Hingegen gibt es zahlreiche Menschen, die für ein Weiterleben auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Deshalb soll die Organspende der Normalfall sein und der Wunsch, keine Organe zu spenden zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden müssen.
255
>
256
> Grundsätzlich soll jeder Mensch das Recht haben, sich selbst zu verletzen oder sein Leben zu beenden. Deshalb soll Ärzten die aktive Sterbehilfe erlaubt sein, wenn der Patient über eine gewisse Zeit freiwillig einen konsistenten Sterbewunsch äussert oder wenn er seinen einmal geäusserten Sterbewunsch voraussichtlich bald nicht mehr wird bilden oder äussern können. Ausserdem soll die Fürsorgerische Unterbringung in der Psychiatrie wegen Eigengefährdung nur noch für wenige Tage zulässig sein. Die Zwangsmedikation mit psychoaktiven Medikamenten soll absolut verboten sein.
257
258
h4. Begründung
259
260
Gesundheit ist für alle Menschen wichtig.
261
262
h4. Abstimmung
263
264
* Dafür: 3
265
* Dagegen: 0
266
* Enthaltung: 0
267
268
h3. Parteiprogramm - Bildung
269
270
h4. Antrag
271
272
Die Parteiversammlung,
273
274
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
275
276
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
277
278
> **Kapitel 6: Bildung**
279
>
280
> Für die Teilhabe ist es essenziell, dass möglichst alle Menschen eine umfassende, aber auch tief gehende, Bildung erhalten. Die Bildung muss für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen oder demjenigen ihrer Eltern zugänglich sein. Die Menschen werden immer älter und die Berufe immer anspruchsvoller. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu einem System des lebenslangen Lernens für alle Menschen übergehen.
281
>
282
> Die Ausbildung aller Stufen, inklusive der an Hochschulen und Fachhochschulen soll für alle Menschen gratis sein. Jugendliche und Junge Erwachsene sollen zudem für den Besuch von Gymnasien, Hochschulen und Fachhochschulen nicht rückzahlbare Stipendien erhalten. Menschen, die bereits einige Jahre in einem Beruf gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit erhalten, eine zweite und später sogar eine dritte Ausbildung zu machen, ohne ihren Lebensstandard senken zu müssen.
283
>
284
> Die Qualität der Bildung muss verbessert werden. Deshalb soll an Volksschulen, Gewerbeschulen und Gymnasien es kleinere Klassen mit 15-20 Kinder bzw. Jugendlichen oder Jungen Erwachsenen geben. Die Lehrpersonen sollen deutlich besser bezahlt werden, aber auch eine anspruchsvollere Ausbildung durchlaufen müssen. Lehrpersonen im Bachelorstudium sollen nicht mehr zwingend Professoren sein, aber auf jeden Fall eine pädagogische Ausbildung haben.
285
>
286
> Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie solche mit Lernschwächen sollen kostenlos einen Chancenausgleich in Form von zusätzlichem Unterricht, Hilfsmittel sowie notwendigenfalls Prüfungserleichterungen erhalten.
287
>
288
> Die Schule soll vollständig säkular sein. Religionsunterricht soll überall durch einen Ethikunterricht ersetzt werden. Religiöse Grundschulen sollen verboten, Geistliche nicht mehr als Lehrer zugelassen werden.
289
>
290
> Alle an Schulen, auch Fachhochschulen und Universitäten, verwendeten Lehrmittel sollen für jeden Menschen kostenlos herunterladbar und frei verwendbar sein. Alle Vorlesungen auf Hochschulstufe sollen aufgezeichnet werden und ebenfalls frei verfügbar sein.
291
292
h4. Begründung
293
294
Bildung ist für unsere Gesellschaft, aber auch die Menschen wichtig.
295
296
h4. Abstimmung
297
298
* Dafür: 3
299
* Dagegen: 0
300
* Enthaltung: 0
301
302
h3. Parteiprogramm - Wissen und Kultur
303
304
h4. Antrag
305
306
Die Parteiversammlung,
307
308
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
309
310
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
311
312
> **Kapitel 5: Wissen und Kultur**
313
>
314
> Wissen und Kultur sollen für alle Menschen frei verfügbar sein. Die Verbreitung soll möglichst keinen Einschränkungen unterliegen. Deshalb wollen wir das Urheberrecht als Monopolrecht abschaffen und durch eine gerechte Vergütung auf Basis der geleisteten Arbeit und des Erfolgs eines Werkes ersetzen. Diese Verfügung soll insbesondere durch eine Abgabe auf Internetzugänge bezahlt werden.
315
>
316
>Als Zwischenschritte streben wir die Beschränkung des monpolartigen Urheberrechts auf die kommerzielle Verwertung von Werken an. Damit wird Verbrauchern ohne Gewinnabsicht schon mal ermöglicht, Inhalte frei zu teilen.
317
>
318
> Zusätzlich sollen Werke, die in staatlichen Auftrag oder von Staatsangestellten im Rahmen ihrer Anstellung erstellt werden gemeinfrei sein. Das gilt insbesondere für alle Publikationen und Arbeiten von angehörigen von Universitäten. Der Staat soll ausserdem selbst keine unfreien Produkte mehr verwenden dürfen.
319
>
320
> Patente wollen wir im Sinne des freien Wissensaustauschs abschaffen, denn es hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Funktion der Patente in diesem Sinne nicht mehr stattfindet.
321
>
322
 Für unsere Demokratie ist kritischer und unabhängiger Journalismus emminent wichtig, jedoch in der Schweiz aufgrund der politischen Kleinräumigkeit auf kommerzieller Basis nicht genügend möglich. Aus diesem Grund soll der Staat Journalismus fianzieren, wenn er politisch, wirtschaftlich und institutionell unabhängig ist, den Journalistenkodex einhält und die produzierten Inhalten kurze Zeit nach der Erstveröffentlichung für alle frei verfüg- und verwendbar machen. Im Gegenzug soll die Subvention von Radio- und Fernsehsendern sowie Druckerzeugnissen eingestellt werden.
323
324
h4. Begründung
325
326
Das Thema Wissen und Kultur ist für unsere Zivilisation ein besonders wichtiges.
327
328
h4. Abstimmung
329
330
* Dafür: 3
331
* Dagegen: 0
332
* Enthaltung: 0
333
334
h3. Parteiprogramm - Familienpolitik
335
336
h4. Antrag
337
338
Die Parteiversammlung,
339
340
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
341
342
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
343
344
> **Kapitel 4: Familienpolitik**
345
>
346
> Auch in der Familienpolitik gilt für uns Maxime möglichst viel Freiheit für alle Menschen zu schaffen. Wo sich zwei oder mehr Erwachsene Menschen einig sind, wie sie ihre Familien gestalten möchten, soll der Staat keine Vorschriften machen. Der Staat soll aber das Zusammenleben und die Gleichberechtigung aller Menschen fördern.
347
>
348
> Deshalb wollen wir nicht nur die gleichgeschlechtliche Ehe, sondern auch die Polyehe und die mehrfache Ehe einer Person erlauben. Ausserdem möchten wir nach französischem Vorbild den Zivilpakt mit weniger Rechten und Pflichten als Alternative zur Ehe einführen. Bei streitiger Scheidung soll die Wartefrist entfallen und nichtstreitige Scheidungen sollen neu ohne Richter vom Zivilstandsbeamten erklärt werden können. Sind Kinder involviert, soll für diese immer ein Beistand bestellt werden.
349
>
350
> Adoption von Kindern soll für Familien und Einzelpersonen erlaubt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegenstehen. Auch der Wille des denkfähigen Kindes soll berücksichtigt werden. Zudem sollen auch erwachsene Menschen mit ihrem Einverständnis adoptiert werden können.
351
>
352
> Die Fristenregelung bei Abtreibungen soll grundsätzlich beibehalten werden, die schwangere Person aber keine Notlage mehr gelten machen müssen. Zudem sollen für Notlagen bei Schwangerschaften mehr niederschwellige Beratungsangebote geschaffen werden. Die selbstbestimmte Sterilisation sollt für alle Menschen frei zugänglich sein.
353
>
354
> Pränatale Untersuchungen auf genetische Defekte und schwere Erbkrankheiten sollen erlaubt sein. Zudem soll die Leihmutterschaft sowohl bezahlt als auch unbezahlt erlaubt werden, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
355
>
356
> Die Elternzeit von acht Monaten mit vollen Erwerbsersatz sollen alle erwachsenen Menschen der Familie frei aufteilen können. Um der Gleichstellung Vorschub zu leisten soll die Elternzeit um einen Monat erhöht werden, wenn kein Elternteil mehr als sechs Monate davon bezieht und nochmal um einen weiteren Monat, wenn kein Elternteil mehr als fünf Monate bezieht.
357
>
358
> Für alle Kinder soll es kostenlos Plätze in Kindertagesstätten und Spielgruppen geben. Ausserdem soll es für die ersten drei Jahre nach einer Geburt für ein Recht auf Teilzeitarbeit geben, wobei der Minderverdienst zu 50% vom Staat ausgeglichen werden soll.
359
>
360
> Wer kranke, behinderte oder altersschwache Menschen auf deren Wunsch persönlich pflegt soll dafür vom Staat entschädigt werden.
361
362
h4. Begründung
363
364
Das Thema Familienpolitik ist für viele Menschen und für die Gesellschaft als ganzes wichtig.
365
366
h4. Abstimmung
367
368
* Dafür: 3
369
* Dagegen: 0
370
* Enthaltung: 0
371
372
h3. Parteiprogramm - Steuerpolitik
373
374
h4. Antrag
375
376
Die Parteiversammlung,
377
378
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
379
380
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
381
382
> **Kapitel 3: Steuerpolitik**
383
>
384
> Die Einkommenssteuer soll zukünftig in einem Schichtenmodell entrichtet werden, wobei die Gemeinde das Einkommen bis zu einer gewissen absoluten Höhe besteuert, darüber der Kanton und schliesslich der Bund die einkommen jenseits einen zweiten absoluten Grenze. Dadurch können Gemeinden und Kantone weiterhin autonom ihre Steuersätze festlegen und entsprechende Leistungen für die Menschen bieten, aber der ruinöse Steuerwettbewerb um die Milliardäre hat ein Ende. Sämtliche Abzüge von der Einkommenssteuer sollen durch einen höheren Pauschalabzug ersetzt und damit die Steuererklärung vereinfacht werden. Die Steuern sollen grundsätzlich in monatlichen Raten bezahlt werden, um Steuerschulden zu vermeiden.
385
>
386
> Die Vermögenssteuer soll ebenso im Schichtenmodell erhoben werden und für sehr hohe Vermögen auf rund 6% steigen, sodass die investierten Vermögen zwar nicht in ihrer Substanz angegriffen werden, aber die Investitionsgewinne teilweise abgeschöpft und damit die Vermögen nicht länger immer ungleicher verteilt werden. Die Erbschaftssteuer soll als doppelte Vermögenssteuer auf durch Erbe erworbenes Vermögen realisiert werden.
387
>
388
> Die Mehrwertsteuer soll gänzlich abgeschafft werden, und durch eine Mikrosteuer im Promillebereich auf alle Gutschriften und Belasungen von Bankkonten, Wertschriftendepots und vergleichbaren Einlagen ersetzt werden.
389
>
390
> Die Gewinnsteuer für Unternehmen soll ebenfalls nach dem Schicktenmodell erhoben werden. Der Gewinn von Unternehmen mit Sitz im Ausland in dem Umfang besteuert werden, als dieser aus Geschäften mit Verbrauchern in der Schweiz herrührt.
391
392
h4. Begründung
393
394
Das Thema Steuern ist für Teilhabe und Gerechtigkeit sehr wichtig.
395
396
h4. Abstimmung
397
398
* Dafür: 3
399
* Dagegen: 0
400
* Enthaltung: 0
401
402
h3. Parteiprogramm - Absicherung der Teilhabe
403
404
h4. Antrag
405
406
Die Parteiversammlung,
407
408
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
409
410
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
411
412
> **Kapitel 2: Absicherung der Teilhabe**
413
>
414
> Wir sind überzeugt, dass sich Teilhabe für alle Menschen am besten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwirklichen lässt. Das bedingungslose Grundeinkommen soll jedem Menschen in der Schweiz zustehen, ohne Rücksicht auf Nationalität oder Wohnort. Kinder sollen je nach Alter und Anzahl ein abgestuftes Grundeinkommen erhalten, dass ihre Bedürfnisse abdeckt, aber keinen Anreiz für die Erwachsenen schafft, durch viele Kinder von deren Grundeinkommen zu leben.
415
>
416
> Bis das bedingungslose Grundeinkommen einge führt werden kann, soll die staatliche Sozialhilfe schrittweise von der Bedürftigkeit als Bedingung wegkommen und damit die Kontrolle und Eingriffe in das Leben der Sozialhilfebezüger reduzieren.
417
>
418
> Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist die Arbeitslosenversicherung nicht mehr für die Existenzsicherung, sondern bloss für den vorübergehenden Erhalt des erlangten Wohlstandes zuständig. Sie soll im Sinne der Freiheit ohne Bedingungen wie Bewerbungen, dafür aber kürzer ausbezahlt werden.
419
>
420
> Die Invalidenversicherung soll nach Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens weiter Renten auszahlen, welche bei behinderungsbedingten Einkommenseinbussen den Lebensstandard erhalten sowie für medizinische Massnahmen und die notwendigen Hilfsmittel und Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags und der Erwerbsarbeit bezahlen. Oberstes Ziel soll dabei sein, die persönliche Freiheit und Entfaltung jedes behinderten Menschen möglichst auf das Niveau eines Menschen ohne Behinderung zu heben.
421
>
422
> Die Renten sollen zukünftig nur noch durch Umlagen und nicht mehr durch Sparmodelle gesichert werden, damit es nicht mehr notwendig ist, dafür riesige Geldmengen anzulegen. Weil die Menschen länger leben soll zukünftig das Rentenalter in Schritten auf 70 Jahre steigen. Menschen, die Anzeichen von Demenz zeigen, sollen ohne abstriche pensioniert werden. Zudem soll aber mit einer Bildungsrente für alle Menschen eine zweite und dritte Ausbildung ermöglicht werden, damit niemand einen einzigen Beruf bis zur Pensionierung Jahre ausüben muss.
423
>
424
> Die Renten im Umlagemodell wie auch die Gesundheitskosten sollen vollständig aus Steuermitteln statt aus Lohnprozenten bezahlt werden, um die Motivation der Unternehmen bei den Mitarbeitern zu sparen zu reduzieren. Insbesondere ältere Arbeitnehmer sollen so vermehrt Arbeit finden.
425
>
426
> Das betreibungsrechliche Existenzminimum soll leicht unter dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu liegen kommen, damit Menschen mit Schulden nicht zu sehr bestraft werden und gleichzeitig kein Anreiz für eine vorsätzliche Überschuldung besteht. Für Menschen mit Überschuldung soll ein obligatorisch ein Beistand bestellt werden.
427
428
h4. Begründung
429
430
Das Thema Absicherung ist für die meisten Menschen sehr wichtig.
431
432
h4. Abstimmung
433
434
* Dafür: 3
435
* Dagegen: 0
436
* Enthaltung: 0
437
438
h3. Parteiprogramm - Arbeitspolitik
439
440
h4. Antrag
441
442
Die Parteiversammlung,
443
444
gestützt auf Art. 3 und Art. 8 Abs. 2 lit. c PVerf sowie Art. 11 Abs. 1 lit. e OS,
445
446
beschliesst, dem Teil I des Parteiprogramms folgendes Kapital hinzuzufügen:
447
448
> **Kapitel 1: Arbeitspolitik**
449
>
450
> Wir sind der Auffassung, dass Arbeit nicht etwas grundsätzlich positives ist und die Erhaltung von Arbeitsplätzen demzufolge kein Ziel ist. Vielmehr muss das Ziel sein, die Existenzgrundlage der Menschen mit und ohne Arbeitsplatz zu schützen und weniger Arbeit gerechter auf die Menschen zu verteilen. Um diese Ziele zu erreichen, kommen soll die Arbeitswoche auf vier Tage à sechs Stunden reduziert und die Ferien auf mindestens sechs Wochen ausgebaut werden.
451
>
452
> Um arbeitsbedingten Stress und draus folgende Schäden für die Gesundheit zu reduzieren, aber gleichzeitig mehr Flexibilität zu erreichen soll die Höchstarbeitszeit neu auf 120 Stunden für jeweils vier Wochen betragen.
453
>
454
> Das Arbeitsverbot am Sonntag und die Feiertage sollen ebenso wie die Polizeistunde und die Ladenöffnungszeiten abgeschafft werden. Nachtarbeit soll jedoch 150% und Pikettdienst und Rufbereitschaft 50% als Arbeitszeit gezählt werden.
455
>
456
> Menschen, die ihre Arbeit nicht frei einteilen können sollen die Arbeitspläne mindestens acht Wochen im Voraus kennen. Ungeplante Mehrarbeit und Überzeit sollen 200% zur Arbeitszeit zählen. Wer die Jahresarbeitszeit auf Basis von vier Arbeitstagen mal sechs Stunden geleistet hat, muss für den Rest des Jahres in die Ferien.
457
458
h4. Begründung
459
460
Das Thema Arbeitspolitik ist zentral für das Leben der Menschen.
461
462
h4. Abstimmung
463
464
* Dafür: 3
465
* Dagegen: 0
466
* Enthaltung: 0
467
468
h3. Budget 2021
469
470
h4. Antrag
471
472
Die Parteiversammlung,
473
474
gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. j OS,
475
476
beschliesst
477
478
das angehängte Geldbudget und Punktebudget.
479
480
https://redmine.parat.swiss/attachments/21
481
https://redmine.parat.swiss/attachments/22
482
483
h4. Begründung
484
485
Wir brauchen ein Budget 2021.
486
487
h4. Abstimmung
488
489
* Dafür: 3
490
* Dagegen: 0
491
* Enthaltung: 0
492
493
h2. Varia
494
495
h3. Beschwerde gegen hohe Gebühren für Urteilsanonymisierung
496
497
Hängig vor Bundesgericht. Stellungnahmen der Parteien abgeschlossen, kann aber noch dauern.
498
499
h3. Stv. Friedensrichterwahl in Steinhausen
500
501
Am nächsten Sonntag wird gewählt. Eventuell 2. Wahlgang. Danach Plakate abbauen.
502
503
h3. Zuger Heilmittelinspektor und Gesundheitsdirektion
504
505
Wird nicht protokolliert!
506
507
h2. Ende
508
509
20:44 Uhr