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Beschluss #145
geschlossencausa Heilmittelinspektor: Beschwerde vor Bundesgericht
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
2880
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschluss¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. a, b und c OS,
beschliesst:- Die Kosten von 880.00 CHF für die Beschwerde vor dem Zuger Obergericht gegen die Verweigerung der Einsicht in die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft i.S. Heilmittelinspektor gegen Regierungsrat werden aus den zweckgebundenden Spenden für die Transparenzkampagne bezahlt.
- Gegen oben genannten Entscheid des Obergerichts wird Beschwerde vor Bundesgericht erhoben.
Begründung¶
Der Entscheid des Zuger Obergericht weicht ohne gute Begründung vom durch die Rechtsprechung des Bundesgericht vorgezeichneten Pfad ab.
Des Sonderbudget der Transparenzkampagne ist aufgrund von Spenden aktuell (Stand: 1.2.2021) mit 3'200.00 CHF gefüllt. Das Bundesgericht erhebt typischerweise 2000.00 CHF Verfahrenskosten bzw. Kostenvorschuss. Die entstandenen und erwarteten Verfahrenskosten bzw. Kostenvorschlüsse können somit daraus bestritten werden.
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