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Beschluss #216
geschlossenBeschwerde Plakatierung SBB
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Abstimungs-/Wahlkampf
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschlussvorlage¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 13 Abs. 1 lit. b und c OS,
beschliesst,
rückwirkend per 12. August 2022,
beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen der Rechtsverzögerung durch die SBB in Sachen Plakatierung zur Zuger Verwaltungsgerichtswahl vom 25. August 2022 zu erheben.
Begründung¶
Wir haben die SBB angefragt auf dem öffentlichen Land unter ihrer Verwaltung Plakate aufstellen zu dürfen. Der Brief ist gemäss der Post dort eingegangen, bisher ist aber nicht einmal eine Eingangsbestätigung erfolgt.
Der Beschluss erfolgt rückwirkend, weil die Beschwerde rasch erhoben werden musste, um noch eine Chance zu haben, für die aktuelle Wahl plakatieren zu können.
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